Ein Versicherungsberater bzw. eine Versicherungsberaterin (auch Versicherungsreferent bzw. Versicherungsreferentin) berät und betreut Unternehmen, Selbständige, Privatkunden und Behörden bedarfsorientiert über alle Formen der Individualversicherung. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschadensversicherungen.
Versicherungsberater erstellen Risikoanalysen für ihre Klienten, beraten über den maßgeschneiderten Versicherungsschutz und verhandeln diesbezüglich mit infrage kommenden Versicherern über mögliche Vertragskonditionen. Dazu prüfen sie bereits bestehende Versicherungen, finden heraus, wo Versorgungslücken bzw. Doppelversicherungen bestehen, und entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte. Ebenfalls fällt es in den Aufgabenbereich von Versicherungsberatern, im Auftrag ihrer Kunden mit Versicherungsunternehmen zu verhandeln und im Schadensfall außergerichtlich ihre Interessen gegenüber der jeweiligen Versicherung zu vertreten. Darüber hinaus unterstützen sie ihre Klienten beim Schriftverkehr mit den Versicherungen, beispielsweise wenn es um Vertragsänderungen oder -kündigungen geht, und vermitteln Kontaktdaten von in Frage kommenden anderen Versicherungsunternehmen.
Die Vermittlung und der Verkauf von Versicherungsverträgen sind Versicherungsberatern laut Gewerbeordnung verboten, da dies im Widerspruch zur beratenden und gutachterlichen Hauptrichtung ihrer Tätigkeit stünde.
Versicherungsberaterinnen sind vorwiegend selbstständig und eigenverantwortlich tätige Gewerbetreibende, sie können jedoch auch für große Versicherungsagenturen im Angestelltenverhältnis tätig sein. Versicherungsberaterinnen werden im Normalfall für alle Zweige der Individualversicherung tätig. Es gibt aber natürlich auch Versicherungsberaterinnen, die sich auf einzelne spezielle Zielgruppen wie z. B. Gewerbe, Industrie oder Kommunen spezialisiert haben. Weiterhin können sie ebenfalls eine gutachterliche Tätigkeit vor Gerichten oder auch außergerichtlich ausüben.
Voraussetzung für diesen Beruf ist in der Regel eine kaufmännische Aus- oder Weiterbildung im Versicherungswesen. Auch ein abgeschlossenes juristisches oder betriebswirtschaftliches Studium stellt eine Basis dar, um als Versicherungsberater arbeiten zu können. Gute Kenntnisse der Versicherungsbranche sind natürlich ebenfalls wichtig.
Wer als selbständiger Berater für Versicherungsverträge tätig sein möchte, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie einen Eintrag im dortigen Vermittlerregister.