Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Angebot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung. Alle Beschäftigten haben einen gesetzlichen Anspruch auf bAV durch Entgeltumwandlung, es gibt aber noch weitere Durchführungswege und Finanzierungsmöglichkeiten. Mit diesem komplexen Beratungsfeld beschäftigen sich Spezialisten bzw. Spezialistinnen für betriebliche Altersversorgung, auch kurz bAV-Spezialist bzw. bAV-Spezialistin genannt.
Diese spezielle Zusatzqualifikation kann zum Beispiel von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Personalabteilung von Unternehmen oder in Versorgungsträgern erworben werden.
Die konkreten Tätigkeiten einer Spezialistin für betriebliche Altersversorgung können je nach ihrer Anstellung, also innendienstlich oder als externe Beraterin, einige Unterschiede aufweisen.
Grundsätzlich ist sie Ansprechpartnerin für Vertriebspartner und Kundinnen und berät diese telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch. Dabei ist sie in der Lage, alle steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen kompetent und tagesaktuell zu beantworten und beispielsweise passende bAV-Konzepte zu empfehlen sowie überzeugend zu präsentieren. Sie ist Expertin für alle versicherungstechnischen Themen und kennt sich ebenfalls mit Modellen der Altersteilzeit und des Rentenübergangs aus.
Die bAV-Spezialistin ist für die Einrichtung des von der Arbeitgeberin gewählten Durchführungsweges zuständig, zum Beispiel in Form einer Direktversicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse. Außerdem bearbeitet und prüft sie Beschwerden, erstellt bAV-Prognosen und ist für die Datenpflege verantwortlich.
Als interne Beraterin kann sie Mitarbeiterinnen in die unternehmensspezifischen bAV-Konzepte integrieren. Ist sie extern in der Versicherungswirtschaft tätig, ist ihre Hauptaufgabe die Einführung geeigneter betrieblicher Versorgungssysteme bei Unternehmen oder deren Umgestaltung. Hierbei erstellt oder kontrolliert sie beispielsweise Versorgungsordnungen.
Die Zahl der Unternehmen jeglicher Wirtschaftsbereiche, welche eine betriebliche Altersversorgung für ihre Arbeitnehmer anbieten, nimmt stetig zu. Sowohl Angestellte als auch Arbeitgeber profitieren von dieser Investition, die mit Attraktivität und langfristiger Mitarbeiterbindung verbunden ist. So kann ein bAV-Spezialist im Betrieb selbst tätig sein, zum Beispiel in der Personalabteilung, oder aber als externe Beraterin angestellt bei Versorgungsträgern und Anbietern von bAV-Dienstleistungen.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein komplexes Sachgebiet, welches regelmäßige Weiterbildung erfordert. In der Regel wird deshalb der Besitz eines Zertifikats zur bAV-Spezialistin vorausgesetzt, welcher als bundesweiter Zertifikatslehrgang von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) angeboten wird. Ebenfalls kann ein solcher Lehrgang beispielsweise bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) absolviert werden. Die Bewerberinnen sollten sinnvollerweise in diesem Wirtschaftsbereich berufstätig sein oder Erfahrung in der Mitarbeiterberatung haben. So kann sich beispielsweise eine Kauffrau für Versicherungen und Finanzen gezielt spezialisieren.
Ein bAV-Experte sollte beratungskompetent und dienstleistungsorientiert sein und über eine ausgeprägte Kommunikationsstärke verfügen. Er zeichnet sich idealerweise durch eine selbstständige und analytische Arbeitsweise aus, ist zuverlässig sowie teamfähig und besitzt eine schnelle Auffassungsgabe.