Den Beruf des Zöllners gibt es schon seit Jahrhunderten. Bereits im Mittelalter wurden Abgaben bzw. Steuern für Waren, als Schutzgeld oder für die Nutzung von Wegen und Land erhoben. Die heutigen Aufgabenfelder eines Zollbeamten bzw. einer Zollbeamtin sind hingegen sehr vielfältig.
Je nach Spezialisierung gehört die Kontrolle von Gütern, die Einhaltung der Zollbestimmungen und die Erhebung von Abgaben und Steuern zum Tätigkeitsbereich eines Zollbeamten. Bei der Zollabfertigung erfassen und prüfen die Beamten und ihre Kolleginnen hauptsächlich den Personen- und Warenverkehr. An Flughäfen und Grenzen kontrollieren sie Fahrzeuge, Gepäck und Pässe der Reisenden.
Beamte der Zollfahndung bekämpfen den Zigaretten-, Drogen- und Waffenhandel sowie Markenpiraterie und den Handel mit Tieren und Pflanzen unter Artenschutz. Im Steueraufsichtsdienst wirken sie Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, aber auch Geldwäsche und Steuerhinterziehung entgegen. Das deutsche Zollwesen nimmt jährlich ca. 100 Mrd. Euro an Zollgebühren und Steuern ein – ca. die Hälfte der Steuereinnahmen des Landes.
Für die zweijährige Ausbildung für die mittlere Laufbahn ist der Realschulabschluss Voraussetzung. Für die Karriere im gehobenen Dienst braucht man Abitur. Außerdem ist die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit notwendig. Da einige Aufgaben des Zolls ähnlich derer der Polizei sind, gibt es auch körperliche Voraussetzungen für den Beruf: Bewerber müssen über Fitness, gute Augenwerte und eine Körpergröße von mindestens 165 cm verfügen.
Im theoretischen Teil der Ausbildung wird unter anderem Wissen im Zoll-, Straf, und Steuerrecht vermittelt. Im praktischen Teil lernt man neben der Ausbildung an der Schusswaffe die einzelnen Arbeitsabläufe kennen. Die jungen Zöllner arbeiten nach bestandener Prüfung an Flughäfen, Grenzen, in Verwaltungen und Behörden, bei der Zollfahndung oder an Verkehrswegen.