Unternehmen, die durch Im- und Export mit zollrelevanten Tätigkeiten konfrontiert sind, lassen diese in einigen Fällen von einer eigenen Zollabteilung durchführen. Ist dies allerdings nicht der Fall und das Unternehmen übernimmt diese Aufgaben selbst, wird dafür in der Regel ein Zollbeauftragter oder eine Zollbeauftragte ernannt. Sie sind dafür verantwortlich, dass der grenzüberschreitende Warenverkehr ordnungsgemäß abläuft. Alternative Bezeichnungen für diese Tätigkeit sind Zollverantwortlicher oder Zollermächtigter. Diese Titel werden vom jeweiligen Unternehmen frei gewählt und sind nicht durch entsprechenden Gesetze festgelegt.
Die Aufgaben eines Zollbeauftragten können je nach Art und Organisation des Unternehmens variieren. Unter anderem sind sie für die Abwicklung von Aufträgen im In- und Export verantwortlich und stellen sicher, dass entsprechende Vorschriften eingehalten werden. Dabei stehen sie im Kontakt zu Spediteuren und Behörden, beispielsweise dem Zoll und dem Luftfahrt-Bundesamt. Darüber hinaus überprüfen sie Verträge hinsichtlich zollrelevanter Themen und übernehmen Importverzollungen und Exportkontrollen. In einigen Fällen gehören auch Logistik- und Versandaufgaben zu ihrem Arbeitsalltag. Bei Zollprüfungen dienen sie als Ansprechpartner für das zuständige Zollamt.
Ein Zollbeauftragter sollte über gute Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht verfügen, da Verletzungen der Vorschriften Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Er sollte sich unter anderem mit Verboten und Beschränkungen, Markenrecht sowie sicherheitsrelevanten Themen auskennen. Es gehört außerdem zu seinen Aufgaben, dieses Wissen durch regelmäßige Weiterbildung zu verbessern. Außerdem gibt er sein Wissen mithilfe regelmäßigerSchulungen an andere Mitarbeiter weiter.
Zollbeauftragte übernehmen diese Tätigkeit in vielen Fällen zusätzlich zu ihrer eigentlichen Beschäftigung im Unternehmen. Ab einem bestimmten Arbeitsvolumen sind sie allerdings ausschließlich als Zollbeauftragte tätig.
Zollbeauftragte finden in allen im- und exportierenden Unternehmen eine Anstellung, die die anfallenden zollrelevanten Aufgaben selbst durchführen und nicht von eigenen Zollabteilungen übernehmen lassen.
Für die Arbeit als Zollbeauftragte gibt es keine separate Ausbildung, in vielen Fällen ist allerdings eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung erwünscht. Oft werden für diese Aufgabe auch Mitarbeiter ausgewählt, die bereits im Unternehmen beschäftigt sind. In den meisten Fällen arbeiten diese Mitarbeiter im Versand oder in der Logistik.
Um die nötigen zollrelevanten Kenntnisse zu erlangen oder zu vertiefen, werden zahlreiche Seminare angeboten.
Eine Zollbeauftragte hat die Möglichkeit, beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag zu stellen, um den Status der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB; englisch: Authorized Economic Operator, AEO) zu erhalten. Dieser Status wird Antragstellern erteilt, die in Europa im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Zollrecht in Kontakt kommen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit diesem Status kann die ZWB je nach ihrer Berechtigungsart Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen in Anspruch nehmen.