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Fahrschulen – Brancheninformationen

Jeder Fahrer eines Kraftfahrzeuges musste irgendwann einmal den geeigneten Führerschein machen. In Theorie und Praxis wird hier verkehrsgerechtes Verhalten und die Regeln und Verordnungen des Straßenverkehrs vermittelt.

Fahrlehrer und deren Ausbilder:

Nicht jeder Kraftfahrzeugführer kann in Deutschland Fahrlehrer werden. Hierzu muss eine Ausbildung absolviert werden, der Nachweis von mehrjähriger Fahrpraxis für die verschiedenen Fahrzeuge muss vorliegen, ein Praktikum wird absolviert und schließlich eine staatliche Prüfung abgelegt. Rechtlich gesehen ist der Fahrlehrer mit allen anderen Lehrkräften gleichgestellt. Es genügt nicht, nur die dem Fahrschüler zu vermittelnden Inhalte zu kennen, auch Lehrmethoden und der geeignete Umgang mit dem Fahrschüler muss erlernt werden. So tragen Fahrschulen ihren Namen völlig zu recht.

Der Fahrlehrer wird als Freiberufler angesehen. Oft haben sie eine eigene Fahrschule oder stehen in Anstellung bei einer solchen. Es gibt auch behördliche Fahrschulen, so etwa bei der Polizei oder der Bundeswehr. Neben dem Erwerben von Fahrerlaubnissen bieten manche Unternehmen auch Fahrsicherheitstraining an oder die Nachschulung, welche bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung gefordert wird. Besondere Services wie Ferienkurse, in denen jeden Tag Theorie- und Praxisunterricht stattfindet, werden ebenfalls angeboten. Der Fahrlehrer unterliegt einer Fortbildungspflicht. Kann er diese nicht nachweisen, verliert er die Zulassung.

Ausstattung und Material:

Fahrschulfahrzeuge erfordern einen besonderen Umbau. So hat jeder, der schon einmal in einem Fahrschulwagen gesessen hat bemerkt, dass der Fahrlehrer auf der Beifahrerseite ebenfalls alle Pedale zur Verfügung hat. Motorräder für die Schulung sind meist gedrosselt und verfügen über Fahrhilfen. Diese Unternehmen sind der Branche zugehörig. Manche haben sich auf das Umrüsten von Schulungsfahrzeugen spezialisiert, andere bieten auch noch andere Umbauten mit an, wie etwa der Umbau auf Behindertengerechtigkeit eines Autos oder Motorrades.

Fahrschulen benötigen auch Lehrmittel für den theoretischen Unterricht. Autoren und Entwickler dieser Unterrichtsmappen, Lehrbücher, Tageslichtfolien oder Wandtafeln gehören zum Bereich. Ebenso Betriebe, die zum Zwecke der Anschauung Verkehrsschilder speziell für den Fahrunterricht herstellen.

Prüfung und Verwaltung:

Wenn die Führerscheinprüfung abgenommen wird, liegt dies in den Händen technischer Prüfdienste. Sie stellen den Prüfer bereit und leiten die Erteilung der Fahrerlaubnis in die Wege. Der Fahrprüfer muss ein abgeschlossenes Studium des Maschinenbaus oder der Eletrotechnik nachweisen und alle Füherscheinklassen außer D (Personenbeförderungsschein ab 9 oder mehr Passagiere) inne haben. Er muss mindestens 24 Jahre alt sein, die entsprechenden staatlichen Prüfungen abgelegt haben und bei einer technischen Prüfstellen angestellt sein. Der Prüfer gehört sicher eindeutig in die Branche, Verwaltungsdienste wie die Führerschein- und Zulassungsstellen, bedingt.

Die Hersteller und Druckereien, welche letztlich den Führerschein fertigen, sind ebenfalls in diesen Bereich einzurechnen. In gewisser Weise übernehmen auch Polizei und Verkehrswacht Aufgaben in der Branche. Dann nämlich, wenn speziell für Fahrschüler und Führerschein-Neulinge Informationsveranstaltungen stattfinden. Ebenso werden auch die Rettungsdienste tätig, die spezielle Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler anbieten.

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Jobangebote für Fahrschulen

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

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