Wer in Deutschland ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren möchte, benötigt einen gültigen Führerschein. Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen (auch Fahrschullehrer bzw. Fahrschullehrerinnen genannt) geben den erforderlichen praktischen und theoretischen Unterricht, der auf die Fahrprüfung vorbereitet.
Fahrlehrer vermitteln ihren Schülern das theoretische Wissen und die praktischen Fähigkeiten, die notwendig sind, um in einem Auto, auf einem Motorrad, in einem Lkw oder mit einem anderen Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.
Den Unterrichtsstoff für die Theoriestunden bereiten sie methodisch-didaktisch auf und vermitteln ihn sachgerecht. Sie besprechen beispielsweise die Verkehrsregeln und erklären die Mechanik und Technik der Fahrzeuge. Testfragebögen werden von den Fahrlehrern korrigiert und besprochen. In den praktischen Fahrstunden bringen die Fahrlehrer ihren Schülern und Schülerinnen bei, die Fahrzeuge zu bedienen. Sie beobachten das Fahrverhalten und greifen falls notwendig ein. Die Fahrschüler fahren mit ihrem Fahrlehrer innerorts, auf Bundes- oder Landstraßen und auf Autobahnen. Auch Nachtfahrten, Gefahrenbremsen und das Einparken der Fahrzeuge werden geübt.
Fahrlehrer übernehmen zudem organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie planen die Termine für den Fahrschulunterricht, rechnen Fahrstunden ab und melden die Schüler zur Fahrprüfung an, zu der sie sie auch begleiten.
Fahrlehrer finden vor allem in Fahrschulen entweder angestellt oder selbstständig Beschäftigung. Auch Ausbildungszentren für Verkehrsberufe kommen als mögliche Arbeitgeber infrage.
Die Ausübung des Berufes der Fahrlehrerin ist reglementiert. Eine Fahrlehrerin muss mindestens 21 Jahre alt sein und die entsprechende Weiterbildung zur Fahrlehrerin absolviert haben. Diese dauert in Vollzeit ein Jahr. Zur Prüfung zugelassen wird, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat, die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse vorweisen kann und an der Ausbildung zur Fahrlehrerin innerhalb der letzten drei Jahre teilgenommen hat. Angehende Fahrlehrerinnen müssen außerdem ein Führungszeugnis vorlegen sowie ihre geistige und körperliche Eignung nachweisen.
Fahrlehrerinnen sind gemäß des Fahrlehrergesetzes dazu verpflichtet, regelmäßig Fortbildungslehrgänge zu besuchen und zu absolvieren. Ein Studium des Faches Fahrzeugtechnik oder Verkehrsbetriebswirtschaft kann weitere Karrierechancen ermöglichen.
Eine Fahrlehrerin benötigt pädagogische Fähigkeiten, um ihren Schülern das notwendige Wissen zu vermitteln. In den Fahrstunden beobachtet sie das Fahrverhalten aufmerksam und konzentriert, sodass sie Gefahrensituationen frühzeitig erkennt und eingreifen kann. Sie sollte flexibel sein, da sie sich immer wieder auf unregelmäßige Arbeitszeiten einstellen muss.