In Ministerien und Regierungen wird die deutsche Innen- und Außenpolitik gestaltet. Speziell ist es die Aufgabe der Minister und Regierungsmitarbeiter, die Beschlüsse der Bundestagsabgeordneten in allen Bereichen der Politik umzusetzen. Damit gehören sie dem Zweig der Exekutiven an, die das Ziel hat, durch die Anwendung der Gesetze das Wohlergehen aller Bürger und Bürgerinnen zu sichern. Ministerien und Regierungen gibt es sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene.
Die Bundesregierung bildet sich aus den Bundesministern und der Bundeskanzlerin, die die Besetzung der Ministerposten bestimmt. Diese Bundesminister sind gleichzeitig Vorsitzende der Bundesministerien und werden bei der Leitung von Staatsministern und Staatssekretären unterstützt. Nach dem gleichen Prinzip bestehen auch die Landesregierungen aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern, die jeweils ein Landesministerium leiten. Welche Bundesministerien und Landesministerien es gibt, entscheidet entsprechend der Bundeskanzler oder der Ministerpräsident. In einigen Bundesländern werden die Ministerpräsidenten zusätzlich von Staatssekretären und Staatsräten unterstützt. Ebenfalls abhängig von den Bundesländern sind die Bezeichnungen für die Landesregierung. So wird sie in den drei deutschen Stadtstaaten als Senat, in Bayern und Sachsen als Staatsregierung und in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg als Ministerrat bezeichnet.
Die Bundesministerinnen leiten ihr sogenanntes Ressort selbstständig. Auf Bundesebene zählen beispielsweise das Auswärtige Amt und das Ministerium für Verteidigung zu den personalstärksten Ministerien. Weitere Ministerien finden sich unter anderem für die Bereiche Finanzen, das Innere, Wirtschaft und Energie sowie Arbeit und Soziales. Einige Ministerien, wie etwa das Auswärtige Amt, blicken auf eine lange Geschichte zurück. Dieses Ministerium wurde bereits 1870 als Institution des Norddeutschen Bundes gegründet. Zu den neueren Ministerien gehört beispielsweise das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, welches 1986 gegründet wurde. Auf Länderebene variieren die Anzahl und Zuständigkeitsgebiete der Ministerien in den verschiedenen Bundesländern. Das Ministerium für Finanzen beispielsweise ist jedoch in jedem Bundesland essenzieller Bestandteil der Landespolitik.
Da es für die wichtigsten Bereiche des öffentlichen Lebens jeweils ein spezialisiertes Ressort gibt, finden Ausbildungsabsolventen und Akademiker zahlreicher Fachrichtungen eine Beschäftigungsmöglichkeit in einem Landes- oder Bundesministerium. Alle in einem Ministerium und bei der Regierung angestellten Personen arbeiten zusammen an der gemeinsamen Mission, die deutsche Politik in einer für die Bevölkerung hinsichtlich der Sicherheit und dem Wohlbefinden vorteilhaften Art und Weise umzusetzen.
Einzelne Ministerien bieten Ausbildungen und duale Studiengänge an, beispielsweise in den Bereichen Verwaltung und Informatik. Ein Einstieg ist dann entsprechend in den Mittleren oder Gehobenen Dienst möglich. Die beruflichen Positionen in einem Ministerium sind auch innerhalb der Dienstgrade streng hierarchisch gegliedert. Somit bestehen gute Aufstiegsmöglichkeiten. Ein Masterabsolvent steigt beispielsweise als Referent in den Höheren Dienst in einem Bundesministerium ein, wo er mit einem Monatsgehalt von circa 3.600 bis 5.300 Euro bezahlt wird. Während seiner Berufslaufbahn kann er zum Referatsleiter, später zum Unterabteilungsleiter und eventuell zum Abteilungsleiter aufsteigen und sein Gehalt somit auf bis zu 19.500 Euro erhöhen.
Die Positionen der Staatssekretäre und der an der Regierung beteiligten Minister sind aufgrund ihrer geringen Besetzungsanzahl schwieriger zugänglich. Wer sich zum Bundeskanzler wählen lässt, kann mit einem Monatsgehalt innerhalb einer Spanne von ungefähr 22.000 bis 29.000 Euro rechnen.
Mit dem Aufstieg innerhalb der hierarchisch geordneten Berufe steigt auch jeweils das Gehalt. Gehaltserhöhungen sind aber auch innerhalb einer Position mit steigender Berufserfahrung möglich. So verdient eine Referentin direkt nach Berufseinstieg etwa 3.700 Euro im Monat, wodurch sie im Jahr auf rund 45.400 Euro kommt. Nach circa neun Jahren Berufserfahrung kann ihr Jahresgehalt auf ungefähr 59.000 Euro steigen. Die höchste zu erreichende Position innerhalb eines Ministeriums ist die der Ministerin als Teil der Bundesregierung. Sie belegt mit einem Jahresgehalt von bis zu 278.000 Euro nach der Kanzlerin den zweiten Platz der Bestverdienenden in dieser Branche.
Als staatlich Beschäftigte profitieren die Mitarbeiterinnen im Ministerium oder bei der Regierung neben guten Gehältern auch von einem sicheren Arbeitsplatz und der Möglichkeit zu beruflichen Auslandsaufenthalten. Einige der Mitarbeiterinnen, die in Ministerien arbeiten, sind verbeamtet. Dies ist beispielsweise im Auswärtigen Dienst etwa für Botschafterinnen und Sekretärinnen üblich, die dann mit dem entsprechenden Beamten-Gehalt vergütet werden. Alternativ werden nicht verbeamtete Ministeriumsmitarbeiterinnen nach Tarif bezahlt.