Botschafter und Botschafterinnen sind Diplomaten im höheren Auswärtigen Dienst und informieren die deutsche Regierung über wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Verhältnisse in einem jeweiligen Gastland. Sie pflegen und entwickeln somit zwischenstaatliche Beziehungen. Außerdem üben Botschafter und Botschafterinnen in leitender Funktion außenpolitische Aufgaben aus. Diese betreffen vor allem die Europa-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und Wissenschaftspolitik sowie das internationale Recht.
Botschafter sind Beamte der deutschen Bundesregierung und lassen sich damit generell als Regierungsbeamte bezeichnen. Ähnliche Berufe sind Regierungssekretär, Politikerin, Minister und Regierungsrätin.
Im Einstiegsamt wird die Botschafterin auch Konsulin oder Legationsrätin genannt.
Die Botschafterin ist mit unterschiedlichen außenpolitischen Aufgaben betraut, bei denen die Pflege internationaler Beziehungen im Mittelpunkt steht. Sie unterhält diplomatische Beziehungen zu ausländischen Staaten und Organisationen und steht in engem Kontakt mit Regierungsvertreterinnen und Repräsentantinnen des wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in einem Gastland. Die Botschafterin vertritt zum einen die deutsche Politik im Ausland und gibt zum anderen der deutschen Regierung Auskunft über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen im Gastland. Diese leitet die Botschafterin in Form eines Berichts an die deutsche Zentrale weiter. Dafür beobachtet sie wesentliche Entwicklungen und stellt die gewonnenen Informationen der Bundesregierung für außenpolitische Entscheidungen zur Verfügung.
Die Botschafterin hat die wichtige Aufgabe, menschen- und umweltrechtliche Standards sicherzustellen. Daneben sind wirtschaftliche Fragen, beispielsweise bezüglich Entwicklungszusammenarbeit oder Zusammenarbeit auf technologisch-wissenschaftlichem Gebiet, von grundlegender Bedeutung. Die Botschafterin bringt beispielsweise mehrere Seiten für die Aufnahme wirtschaftlicher Beziehungen zusammen und unterstützt staatliche sowie private Organisationen bei der Entwicklungszusammenarbeit. Sie wirkt bei Wissenschaftsabkommen mit und errichtet Austauschprogramme. Zudem leistet sie Hilfestellungen in Einzelfällen, beispielsweise vermittelt sie Kontakte für ausländische Wissenschaftlerinnen.
Außerdem kümmert sich die Botschafterin um die Vermittlung eines ausgewogenen, wirklichkeitsnahen und selbstkritischen Bildes vom Leben und Denken in Deutschland. Sie organisiert und führt daher Veranstaltungen zur Pflege der deutschen Kultur und Sprache im Gastland durch, lädt deutsche Künstlerinnen ein oder veranstaltet Ausstellungen, Konzerte oder Dichterlesungen.
Der Botschafter ist für seinen eigenen Staat im Dienst und somit Beamter der deutschen Bundesregierung. Allerdings übt er diesen Dienst im Ausland aus, weshalb er in der Regel in deutschen Auslandsvertretungen weltweit zugegen ist. Meist ändert sich alle drei bis vier Jahre der Einsatzort des Botschafters, wonach er in eine Auslandsvertretung eines anderen Landes versetzt wird. Er kann in folgenden Einrichtungen arbeiten:
Außerdem kann der Botschafter in der Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin arbeiten.
Als Botschafterin kann nur arbeiten, wer eine Ausbildung als Beamtin im höheren Auswärtigen Dienst mit erfolgreich abgeschlossener Laufbahnprüfung absolviert hat. Die Ausbildung erfolgt als einjähriger Vorbereitungsdienst und vermittelt wichtige theoretische und sprachliche Kenntnisse sowie praxisorientierte Qualifikationen. Folgende Bereiche stehen auf dem Lehrplan:
Um zur Ausbildung als Beamtin im höheren Auswärtigen Dienst zugelassen zu werden, muss ein vorher abgeschlossenes Masterstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss vorliegen. In der Regel hat die angehende Botschafterin hier bereits relevante Kenntnisse gesammelt. So bildet das Studium der Politikwissenschaften oder Rechtswissenschaften eine gute Voraussetzung, um zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden.
Für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis ist die nach Artikel 116 des Grundgesetzes geregelte deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich. Außerdem muss eine gesundheitliche Eignung vorliegen und eine uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft gegeben sein. Daneben sind sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch und in der Regel Grundlagenkenntnisse in Französisch für die Einstellung wichtig. Außerdem können folgende Sprachkenntnisse eine Einstellung begünstigen:
Verhandlungssprache ist in der Regel Englisch. Außerdem wird die Botschafterin gegebenenfalls durch den sogenannten Sprachendienst im internen Betrieb der Botschaft sowie durch Dolmetscherinnen bei ihrer Arbeit im Ausland unterstützt.
Botschafter zeichnen sich durch eine ausgeprägte interkulturelle Kompetenz sowie Allgemeinwissen aus. Sie besitzen ein sicheres Auftreten und sind offen und kontaktfreudig. Um die deutsche Regierung bestmöglich zu vertreten, arbeiten sie gewissenhaft, verantwortungsbewusst und eigenständig. Sie tragen große Verantwortung und müssen daher belastbar und flexibel sein. So behalten sie auch in angespannten politischen Situationen einen kühlen Kopf, um die Interessen der deutschen Regierung bestmöglich zu repräsentieren.
Der Botschafter hat als Beamter des deutschen Staates eine sogenannte Treuepflicht zu erfüllen. Diese wird durch Artikel 33 des Grundgesetzes geregelt, wonach der Beamte mit seinem Dienst dem deutschen Staat, der gegenwärtigen Regierung sowie der Verfassung Treue schuldet. Deshalb stellt er seine eigenen Interessen im Sinne einer uneigennützigen Amtsführung zurück. Auch außerhalb des politischen Dienstes steht der Botschafter als Bürger für die Werte seiner Regierung ein. Dennoch darf er Kritik an den Zielen oder einer bestimmten Politik seiner Regierung üben.
Distanziert sich der Botschafter von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder ist dieser gegenüber neutral beziehungsweise gleichgültig eingestellt, verstößt er gegen die politische Treuepflicht. Ebenso verstößt er gegen die verfassungsmäßige Grundlage, wenn er antisemitische, rassistische oder verfassungsfeindliche Äußerungen trifft sowie entsprechende Tätigkeiten ausübt. In diesen Fällen kann der Botschafter aus dem Beamtenverhältnis entfernt und somit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Da der Botschafter zugleich Leiter der deutschen Auslandsvertretung ist, weist er gute Führungsqualitäten auf und ist sehr sozialkompetent. Er hat ein Gehör für alle Belange der Mitarbeitenden. Der Botschafter besitzt ein ausgeprägtes Verständnis für ethisch und moralisch richtiges Handeln. Dies ist gerade für die vielen Entscheidungen, die er eigenständig zu treffen hat, essenziell. Damit runden Urteilsfähigkeit, Organisationstalent, analytisches und strategisches Denken das persönliche Anforderungsprofil des Botschafters ab.