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Besoldungsordnungen

Besoldungsordnungen: Was ist das überhaupt? In Deutschland werden die Gehälter von Beamten, Richter und Soldaten des Bundes und der Länder in der Besoldungsordnung (BBesO) geregelt. Die Besoldungsordnung ist ein Teil des Bundesbesoldungsgesetzes. Es werden die Besoldungsordnungen A, B, C, R und W unterschieden. Die Einteilung in eine der genannten Besoldungsordnungen erfolgt nicht über die ausgeübte Tätigkeit sondern ausschließlich am übertragenen statusrechtlichen Amt.

Eine freie Planstelle dem Amt entsprechend, ist die Voraussetzung zur Übertragung. Jeder Beamte oder Beamtin führt die Amtsbezeichnung des jeweiligen Amtes. Die Einteilung eines Beamten in eine entsprechende Besoldungsordnung richtet sich in erster Linie nach der Ausbildung, der Laufbahn, dem Alter und häufig auch nach der Leistung.

Welche Unterscheidungen gibt es in den Besoldungsordnungen A, B und C?

Die Besoldungsordnungen A und B gelten für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sowie für Beamte, die nicht als Hochschullehrer, Richter oder Staatsanwalt tätig sind. Unterteilt wird in die Gruppen A2 bis A16. Die Gehälter der jeweiligen Gruppen steigen mit dem Dienstalter an. Die Besoldungsordnung B umfasst die Gruppen B1 bis B11. Der Unterschied hier ist, dass die Gehälter der jeweiligen Gruppen nicht mit dem Dienstalter ansteigen, es handelt sich um feste Besoldungsgruppen.

Die Besoldungsordnung C umfasst die Gruppen C1 bis C4. Sie gilt für Hochschullehrer, Professoren, wissenschaftliche Assistenten und Hochschuldozenten. Die Besoldungsordnung C wurde durch die Besoldungsordnung W ersetzt. Beamte, die bereits in der Besoldungsordnung C eingruppiert waren, konnten sich entscheiden, ob Sie in C verbleiben oder in W wechseln wollten.

Die Besonderheiten der Besoldungsordnungen R und W:

Richter und Staatsanwälte sind in der Besoldungsordnung R eingruppiert. Diese BBesO umfasst die Gruppen R1 bis R10, dabei handelt es sich bei den Gruppen R1 und R2 um aufsteigende Besoldungsordnungen. Die Besoldungsordnung W gilt für Hochschullehrer, Professoren, wissenschaftliche Assistenten und Hochschuldozenten. Sie umfasst die Gruppen W1 bis W3. Die Gruppe W1 ist Jungprofessoren vorbehalten. Zu den Besoldungsordnungen W2 und W3 kommen noch Leistungsbezüge dazu.

Hier finden Sie weitere Infos zu TVöD Rechner

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