Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen sind hauptsächlich mit Aufgaben im sozialen, medizinischen, pflegerischen und betriebswirtschaftlichen Bereich beschäftigt. Sie arbeiten unter anderem mit Führungskräften aus der Pflege-, Krankenhaus- und Abteilungsleitung zusammen, unterstützen diese bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben und beraten Patienten.
Der hauptsächliche Aufgabenbereich, in dem Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind, ist der betriebswirtschaftliche und organisatorische. Dort übernehmen sie zum Beispiel die Patientenaufnahme, bearbeiten die Aufnahmepapiere und legen Patientenakten an. Sie bereiten Besprechungen vor und erstellen Organisations- und Wirtschaftlichkeitsanalysen. Auch die Planung und die Überwachung von Arbeitsabläufen gehören zu ihrem Alltag. Zusätzlich erstellen sie Statistiken und Kalkulationen und berechnen Pflegesätze. Auch an der Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen sind sie beteiligt.
Weitere Aufgaben von Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen liegen im Bereich des Einkaufs. Dort ermitteln und beschaffen sie unter anderem den Bedarf an Materialien und Dienstleistungen. Auch im Finanz- und Rechnungswesen sind sie beschäftigt: Hier kümmern sie sich zum Beispiel um die Kostenrechnung und die Leistungsabrechnung.
Darüber hinaus sind die Assistenten im Personalwesen tätig. In diesem Bereich wirken sie bei Aufgaben wie der Personalbeschaffung und der Einsatzplanung mit. Auch an der Organisation und Koordination von Aus- und Weiterbildungen sind sie beteiligt.
Zusätzlich zu den organisatorischen und kaufmännischen Tätigkeiten unterstützen sie das Pflegepersonal bei pflegerischen Maßnahmen.Außerdem beraten und betreuen sie hilfs- und pflegebedürftige Patienten sowie deren Angehörige.
Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen finden unter anderem in Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen und Hospizen eine Anstellung. Außerdem arbeiten sie zum Beispiel bei ambulanten Pflegediensten, Krankenversicherungen und Gesundheitsämtern.
Für die Arbeit als Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine einjährige schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule oder einem Berufskolleg erforderlich. Diese besteht aus theoretischem sowie praktischem Unterricht und einem abschließenden Betriebspraktikum.
Um in diesem Beruf tätig sein zu können, sind sowohl Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick als auch grundlegende rechnerische Fähigkeiten wichtig.
Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und dem Sammeln einschlägiger Berufserfahrung besteht die Möglichkeit, eine Prüfung zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen abzulegen. Alternativ stehen die folgenden Aufstiegsweiterbildungen zur Wahl:
Einen weiteren Weg zur beruflichen Weiterentwicklung bietet ein Studium. Naheliegend sind zum Beispiel die Studiengänge Gesundheitsmanagementund -ökonomie, Gesundheitswissenschaft/Public Health oder Pflegemanagement und -wissenschaft.
Wer seine beruflichen Kenntnisse aktuell halten und an mögliche Neuerungen anpassen möchte, kann dies in Form von Anpassungsweiterbildungen tun. Hierfür haben Assistentinnen im Gesundheits- und Sozialwesen die folgenden Themenfelder zur Wahl: