Bademeister und Bademeisterinnen sind verantwortlich für den Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern und anderen Bäderbetrieben z. B. in Kurkliniken oder Fitnesszentren. Der Begriff des Bademeisters ist jedoch keine offizielle Berufsbezeichnung, sondern nur die umgangssprachliche Bezeichnung dessen, was lange Schwimmmeister hieß und heute offiziell Geprüfter Meister für Bäderbetriebe bzw. Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe heißt.
Bademeister sorgen für die Sicherheit der Badegäste in einer Schwimmanlage. Dazu müssen sie stets aufmerksam sein und die Anlage genau beobachten. Im besten Fall erkennen sie mögliche Gefahren bereits im Voraus und versuchen diese zu vermeiden. Dazu ermahnen sie beispielswiese Badegäste, die sich selbst oder andere gefährden. So sorgen Bademeister beispielsweise dafür, dass kein Badegast vom Beckenrand springt und damit andere Gäste in Gefahr bringt. In einer Notsituation greifen Bademeister frühzeitig ein, retten Verunglückte aus dem Wasser und leiten entsprechende Maßnahmen bei Verletzungen ein. Dafür müssen sie Erste Hilfe leisten und im Notfall eine Wiederbelebungsmaßnahme durchführen können.
Der Bademeister ist außerdem für den ordnungsgemäßen Zustand der Badeanstalt verantwortlich. Er muss sowohl Sprunganlagen, Rutschen und andere Geräte, als auch die Becken und deren Sauberkeit prüfen. Auch wenn er nicht direkt für die Reinigung zuständig ist und sie nicht eigenhändig ausführen muss, so muss der Bademeister dennoch für die Reinigung und Desinfektion der Anlage sorgen. Dazu gehört auch, die Qualität des Wassers regelmäßig zu prüfen und die Prozesse der Wasseraufbereitung zu steuern.
Bademeisterinnen sind mitunter auch mit der Anleitung unterschiedlicher Gruppen beauftragt. So geben sie z. B. Schwimmunterricht, sowohl Theorie als auch Praxis, und man kann bei ihnen die verschiedenen Abzeichen wie das Seepferdchen oder die Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze, Silber und Gold ablegen. Und auch im Rettungsschwimmen und Tauchen geben Bademeisterinnen Unterricht.
Neben diesen Tätigkeiten kommen diverse Verwaltungsarbeiten hinzu. So wirkt eine Bademeisterin auch bei der Öffentlichkeitsarbeit mit, betreut Dienstleister und organisiert verschiedene Aktionen, die der Werbung für die Badeanstalt dienen. Weiterhin ist die Bademeisterin auch für die Personalführung der anderen im Schwimmbad angestellten Mitarbeiter, wie z. B. Fachangestellte für Bäderbetriebe oder Rettungsschwimmer, und die Betreuung von Auszubildenden zuständig.
Um als Geprüfter Meister für Bäderbetriebe arbeiten zu können ist es notwendig, vorab eine Meisterprüfung abzulegen. Ein im Rahmen der Weiterbildung absolvierbarer Lehrgang ist allerdings nicht verpflichtend, um sich für die Prüfung anmelden zu dürfen. Voraussetzungen sind jedoch eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung als Bademeister.
Für die Schwimmmeister ist es wichtig, sich stets fortzubilden. Dabei wird das Wissen über Rettungsmaßnahmen aufgefrischt sowie optimiert und Neuerungen bezüglich der Badewasserhygiene, der Sicherheitsaspekte und des Betriebs eines Schwimmbads werden vermittelt.