Jedes Jahr kommen Tausende Flüchtlinge nach Deutschland, um Schutz zu suchen. BAMF-Entscheider bzw. BAMF-Entscheiderinnen entscheiden über die Bewilligung des Asylrechts von Flüchtlingen in Deutschland. Speziell geschulte Entscheider bzw. Entscheiderinnen sind als Sonderbeauftragte für die Anhörung besonders schutzbedürftiger Personen wie Folteropfer, unbegleitete Minderjährige oder stark traumatisierte Menschen verantwortlich.
Verwandte Berufe sind Integrationsmanager, Sachbearbeiterin und Verwaltungsfachangestellter.
Ein BAMF-Entscheider prüft in seinem Arbeitsalltag Asylanträge von Flüchtlingen, verschickt Einladungen zu Anhörungen und organisiert Dolmetscher. Er führt eine persönliche Anhörung mit dem Antragsteller durch und entscheidet darüber, ob er in Deutschland Schutz bekommt. Zu den Antragsstellern zählen überwiegend Kriegsflüchtlinge.
Vor der Anhörung überprüft der BAMF-Entscheider den Asylantrag und macht sich ein erstes Bild über den Kandidaten. Zudem recherchiert er Hintergründe zum Herkunftsland mithilfe von Datenbanken von Non-Profit-Organisationen (NGO’s). Während der Anhörung steht ihm ein Dolmetscher zur Seite, um die Kommunikation zu vereinfachen. Zu Beginn klärt der Entscheider den Antragsteller über seine Rechten und Pflichten auf. Danach geht er einen Standardfragebogen durch, der Alter, Volks- und Religionszugehörigkeit, Bildung und die Situation im Heimatland beinhaltet. Im Anschluss muss der Flüchtling dann erzählen, warum er das Land verlassen hat und warum eine Rückkehr nicht infrage kommt.
Während der Anhörung macht sich der BAMF-Entscheider Notizen und zeichnet einen Großteil des Gesprächs mittels Aufnahmegerät auf. Dafür spricht er sowohl die Fragen als auch die übersetzten Antworten des Antragstellers selbstständig ein. Zwischendurch stellt er Fragen, um sich ein Bild darüber machen zu können, ob die Aussagen des Gegenübers glaubwürdig sind. Nach der Anhörung erstellt der Entscheider innerhalb von maximal drei Monaten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des Asylantrags.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt dem Entscheider ein Grundgerüst bereit, in dem er die Informationen einträgt. Zudem bearbeitet er einen Katalog an Prüfnormen wie die Flüchtlingseigenschaften nach der Genfer Konvention. Gleichzeitig muss der BAMF-Entscheider in dem Bescheid mithilfe von Paragrafen argumentieren, weshalb ein Asylantrag abgelehnt oder bewilligt wird. Dieser wird von einem Referenten überprüft.
Die BAMF-Entscheiderin arbeitet im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sie befindet sich in einem Angestelltenverhältnis und verbringt den Großteil ihrer Arbeitszeit in Büros.
Um BAMF-Entscheider zu werden, benötigen Interessenten mindestens einen Bachelorabschluss. Quereinsteiger wie Juristen mit erstem Staatsexamen sind gern gesehen. Vor einigen Jahren war noch ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung notwendig, damit sie die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der Bundesverwaltung erhalten.
Die Bewerber werden in einer dreimonatigen Ausbildung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu BAMF-Entscheidern ausgebildet. Dort lernen sie Rechtsgrundlagen, Beweiswürdigung und Gesprächs- und Anhörungsführungstechniken. Ihr Wissen können sie anhand von Praxisfällen anwenden. Der BAMF-Entscheider benötigt umfassendes Wissen über das Asyl- und Ausländerecht und die politische Lage des Antragstellers.
Da sich das Asylverfahren in einem stetigen Wandel befindet, muss der BAMF-Entscheider regelmäßig interne Schulungen und Fortbildungen absolvieren. Darüber hinaus können sie sich zu Sonderbeauftragten schulen lassen.
Die BAMF-Entscheiderin hat hervorragende Kommunikationsfähigkeiten, kann gezielt Fragen stellen und versucht in Anhörungen eine lockere Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Da Anhörungen im Extremfall auch den ganzen Tag dauern können, ist sie ruhig, gelassen und flexibel. Sie ist konfliktfähig, sodass sie auch mit schwierigen Situationen umgehen kann.
Auch wenn sie die Sprache der Antragsteller nicht spricht, verfügt die BAMF-Entscheiderin über interkulturelle Kompetenzen und Einfühlungsvermögen. Sie ist empathisch, schafft es aber auch, eine emotionale Distanz zu bewahren, um möglichst unparteiisch zu bleiben. Sie ist eine gute Zuhörerin und ist sich ihrer Verantwortung, die diese Arbeit mit sich bringt, bewusst, sodass sie stets bewusste Entscheidungen trifft.