Sie sind sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Mitglied der Regierung und stehen Deutschlands obersten Behörden vor: Minister und Ministerinnen. Anders als die Beamten der ihnen unterstellten Ämter sind sie als Angehörige einer Regierungspartei gewählte Volksvertreter. Ihre Amtszeit deckt sich mit der Legislaturperiode ihres Regierungsoberhaupts, dessen politischen Richtlinien sie sich verpflichten.
Das Wort „Minister“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet ursprünglich „Diener“, denn Minister sind zwar für ihr jeweiliges Amt in Eigenverantwortung zuständig, unterstehen aber dem Bundeskanzler oder Ministerpräsidenten, mit dem sie dann gemeinsam die Bundes- bzw. Landesregierung bilden. Somit handelt es sich hier um eine Sonderform des Abgeordneten bzw. der Regierungsbeamtin.
Auf Bundesebene ist die Rechtsgrundlage der Bundesminister durch das Bundesministergesetz, auf Landesebene im Ministergesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. In den Stadtstaaten spricht man von Senatoren, die dort nicht einem Ministerpräsidenten, sondern dem Regierenden Bürgermeister (Berlin), Ersten Bürgermeister (Hamburg) oder dem Präsident des Senats (Bremen) unterstellt sind. Anders als die Landesminister der Flächenstaaten sitzen die Senatoren nicht in einer Landesregierung, sondern im Senat. In Bayern und Baden-Württemberg ist von Staatsministern die Rede, die der Staatsregierung angehören. Hier übernehmen außerdem auch Staatssekretäre Regierungsaufgaben.
Ministerinnen sind der Bundeskanzlerin oder Ministerpräsidentin unterstellt: Ihre Hauptaufgabe ist es, diese in dem jeweiligen Ressort ihres Ministeriums zu unterstützen. Als Regierungsmitglieder leiten sie ein Ministerium als oberste Behörde auf Bundes- oder Landesebene; entsprechend groß ist ihre politische Macht als Teil der Exekutive.
In Kabinettssitzungen stehen sie in ständiger Absprache mit der Kanzlerin bzw. Ministerpräsidentin und den Ministerinnen anderer Ressorts. Gemeinsam diskutieren und entscheiden sie Gesetzesvorschläge und Regierungsvorhaben. Deren Durchsetzung obliegt dann den Ministerien, denen die Minister eigenverantwortlich vorstehen. Ihnen sind wiederum obere, mittlere und untere Behörden nachgeordnet, deren zahlreiche Mitarbeiterinnen sich als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes an der Schnittstelle zwischen Regierung bzw. Verwaltung bewegen und hierbei der jeweiligen Ministerin unterstehen. Je höher ihr Dienstgrad, desto näher arbeiten sie der politischen Führung zu, welche die Ministerin als demokratisch gewählte Politikerin ausübt.
Die Ministerin bestimmt den Kurs ihres Ministeriums für die jeweilige Legislaturperiode nach Innen und vertritt diesen dann nach Außen, und zwar als Regierungsmitglied im Bundestag oder Landtag, auf Ministerkonferenzen, vor der Kanzlerin bzw. Ministerpräsidentin und repräsentativ in der Öffentlichkeit. Je nach Ressort sind ihre Tätigkeitsfelder verschieden; auf Bundesebene existieren derzeit 14 verschiedene Ministerien. Um das breite Spektrum ihrer Verantwortlichkeiten auf Bund- bzw. Länderebene abdecken und koordinieren zu können, unterstehen einer Ministerin parlamentarische und beamtete Staatssekretärinnen, Abteilungsleiterinnen, das Ministerbüro und eine Pressestelle. Diese kann sie bei Amtsantritt mit von ihren präferierten Kandidatinnen besetzen.
Der Arbeitstag einer Ministerin beginnt häufig mit einem internen Briefing mit ihren engsten Mitarbeiterinnen. Hier wird neben einer Presseschau der kommende Tag aufgegleist, der oft eng getaktet, rede- und reiseintensiv ist. Interne Besprechungen, Parlamentsdebatten im Bundes- oder Landtag bzw. Bundes- oder Landrat, Kabinettssitzungen und Pressekonferenzen zählen zu den zahlreichen internen und externen Verpflichtungen der Ministerin. Dazu verbringt sie viel Zeit unterwegs: Vor allem Bundesministerinnen, aber auch Landesministerinnen sind oft in Präsenz gefragt, müssen zahlreiche repräsentative Termine absolvieren oder sich als Entscheidungsträgerinnen vor Ort einen Eindruck verschaffen. Dementsprechend finden wichtige Telefonate sowie die Vorbereitung von Reden, Verhandlungen oder Presseinterviews oft aus dem Dienstwagen, Zug oder dem Flugzeug statt.
Ministerinnen sind Amtsträger einer obersten Bundes- oder Landesbehörde. Auf Bundesebene zählen derzeit 14 Ministerinnen zum Regierungskabinett; deren Ministerien sind:
Einige Ministerien wie das Auswärtige Amt existieren nur auf Bundesebene, andere wie das Innenministerium auf Bundes- und Landesebene. Die Anzahl der Ministerien variiert je nach Legislaturperiode und wird durch die Kanzlerin oder Ministerpräsidentin bestimmt.
Die wichtigsten Ministerien auf Bundesebene sind das Finanzministerium, das Justizministerium und das Verteidigungsministerium. Sie sind laut Grundgesetz verpflichtend zu besetzen und mit erweiterten Befugnissen ausgestattet: Die Finanzministerin kontrolliert die Haushaltspläne aller Ministerien, die Justizministerin die Rechtsförmlichkeit der von anderen Ministerien vorgeschlagenen Gesetze. Sie sind den anderen Ministerien in diesen Punkten übergeordnet. Die Verteidigungsministerin ist nicht nur Leiterin einer Behörde, sondern in Friedenszeiten auch Oberbefehlshaberin der Bundeswehr.
Die Ernennung von Ministern ist Teil der Regierungsbildung: Kanzler oder Ministerpräsident bestimmt ihre Kandidaten; auf Bundesebene werden diese dem Bundespräsidenten vorgeschlagen, der die Minister ernennt – auf Landesebene fällt dieser Zwischenschritt weg. Zuvor muss ein Kandidat sich parteipolitische Relevanz erkämpft haben; der einzige Weg zum Ministeramt führt in Deutschland über eine der Regierungsparteien. Kandidaten haben größere Chancen ernannt zu werden, wenn sie starke Landes- bzw. Kreisverbände vertreten. Das persönliche Vertrauen des Kanzlers oder Ministerpräsidenten, welcher mit den Ministerinnen eng zusammenarbeiten wird, ist dabei von Vorteil, aber nicht zwingend Voraussetzung. Die Besetzung der Ministerposten ist auch eine Frage des Koalitionspartners und wird in gemeinsamen Verhandlungen abgestimmt.
Es existiert kein klarer Bildungsweg, der zum Ministeramt führt. Minister sind auf Bundes- und Landesebene grundverschieden ausgebildet. Viele sind Juristen, andere haben ein Studium in Politikwissenschaften absolviert, wieder andere eine Ausbildung als Bankkaufmann. Ein auf das jeweilige Ressort zugeschnittenes Fachwissen ist vorteilhaft, aber keine Voraussetzung, schließlich kann ein Minister auf einen Stab erfahrener Spitzenleute zählen, die ihn in seinem Amt unterstützen.
Ein Minister sollte, um seinem Amt gewachsen zu sein, mit Durchhaltevermögen und Entscheidungswillen ausgestattet sein. Da er großen politischen Einfluss hat, sollte er zudem ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein sein Eigen nennen. Sein Arbeitsalltag ist von zahlreichen Terminen mit unterschiedlichen Personen geprägt: Ein offenes und kommunikatives Wesen ist hier Grundvoraussetzung. Intern sollte es sich bei einem Minister um einen guten Strategen und sicheren Verhandlungspartner handeln.
Im Umgang mit Journalisten und politischen Gegnern muss der Minister ein dickes Fell beweisen. Er muss in Interviews schlagfertig parieren und bei politischen Reden auf großen Bühnen selbstbewusst auftreten. Rhetorik und Charisma zählen hier zu seinen zentralen Qualitäten. Minister sind je nach Position mit Personenschützern ausgestattet, die sie auch im privaten Raum ständig begleiten: Hier müssen sie nicht nur bereit sein, ein Stück Privatsphäre, sondern auch viel Spontanität aufzugeben.