Bei einer Elektrofachkraft handelt es sich nicht um einen Ausbildungsberuf, sondern um einen Qualifikationsstatus, welchen ein Mitarbeiter im elektrotechnischen Bereich im Laufe seiner Laufbahn erwerben kann. Dieser gilt nur für das jeweilige Fachgebiet, also nicht für sämtliche elektrotechnischen Aufgaben im Allgemeinen, und unterliegt der Einschätzung des Arbeitgebers.
Der Begriff ist zu unterscheiden von der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) – hierbei handelt es sich um eine Weiterbildung, die zur Ausführung elektrischer Schalt- und Montageaufgaben befähigt, aber vom Fachniveau her unter einer Elektrofachkraft liegt. Eine besondere Form ist die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).
Eine Elektrofachkraft darf generell elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen. Sie kann ihr übertragene Pflichten beurteilen sowie mögliche Gefahren erkennen, und zwar auf Basis folgender drei Kriterien:
Die Bezeichnung der Elektrofachkraft bezieht sich also nicht auf einen Fachberuf, sondern ist eine Anerkennung aller Fähigkeiten, welche durch theoretische wie auch praktische Qualifikation gewonnen wurden. Ob eine Arbeitskraft jene Voraussetzungen erfüllt, ist durch einen höhergestellten Vorgesetzten oder eine andere Elektrofachkraft individuell zu prüfen. Gleichzeitig ist es auch möglich, diesen Status wieder zu verlieren, etwa wenn Kenntnisse veralten und nicht aufgefrischt werden.
Mit dem Titel der Elektrofachkraft gehen in der Regel zusätzliche Pflichten einher, z. B. in Organisation, Mitarbeiterauswahl oder Überwachung und Kontrolle der Arbeitsbedingungen. Die spezifischen Aufgaben hängen jedoch immer auch vom jeweiligen Fachberuf ab.
Als Elektrofachkraft ist eine Anstellung in allen Betrieben und Unternehmen mit elektrotechnischem Bezug möglich, beispielsweise in der Elektroindustrie, im Maschinenbau oder in der Energiebranche.
Elektrofachkräfte haben in der Regel eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Elektrotechnik abgeschlossen, z. B. zum Elektromeister oder Elektroingenieur.
Da die exakten Kriterien, welche erfüllt werden müssen, vom jeweiligen Arbeitgeber sowie vom eigenen Kenntnisstand abhängen, kann es nur wenige Monate, manchmal aber auch einige Jahre dauern, bis sich ein Arbeitnehmer Elektrofachkraft nennen darf.
Neben fachlichem Know-how und signifikanter Berufserfahrung sind Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein sowie Sorgsamkeit und Umsicht von großer Bedeutung, da eine Elektrofachkraft auch in Situationen agiert, welche bei Nachlässigkeit durchaus Gefahrenpotenzial bergen können.