Sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht wird es immer wichtiger, dass Gebäude energieeffizient sind. Daher bieten Energieberater und Energieberaterinnen Beratung und Baubegleitung für Unternehmen und private Haushalte an, um zu gewährleisten, dass Ressourcen optimal genutzt werden.
Ihrem Schwerpunkt gemäß werden sie ebenfalls als Gebäudeenergieberater bzw. Gebäudeenergieberaterinnen bezeichnet, mit entsprechender Weiterbildung auch als Energie-Fachberater bzw. Energie-Fachberaterinnen.
Ein Energieberater berät Betriebe und Privathaushalte bezüglich einer optimalen Energieausnutzung. Hierfür prüft und erkennt er den energetischen Standard von Gebäuden und gibt auf Grundlage dieser Feststellungen Empfehlungen ab, welche optimierenden Maßnahmen getroffen werden können. So stellt er fest, an welchen Stellen Energie eingespart werden kann oder welche umweltfreundlichen Energieträger für ein Gebäude geeignet sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können umweltfreundliche Baumaßnahmen staatlich gefördert werden. Energieberater informieren ihre Kunden auch darüber, welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.
Neben der Optimierung bestehender Gebäude begleitet ein Energieberater auch Neubauprojekte und Sanierungen. Er beurteilt das Bauwerk hinsichtlich seines Energieverbrauchs und beachtet hierfür Aspekte wie die Heizanlage, Warmwasserbereitung, Wärmedämmung und Wärmerückgewinnung. Zudem führt er Heizlastberechnungen sowie Wärmeschutznachweise durch und erstellt vollumfängliche Energiekonzepte.
Neben Aufgaben, die unmittelbar mit Baumaßnahmen und Gebäuden zusammenhängen, informieren Energieberater auch auf Messen und Seminaren über den Einsatz und die Anwendung von Anlagen, die sowohl umweltfreundlich als auch energiesparend sind.
Energieberater können entweder selbstständig oder angestellt in Energieberatungsunternehmen tätig sein. Darüber hinaus bieten folgende Einrichtungen Beschäftigungsmöglichkeiten:
Bei der Berufsbezeichnung Energieberaterin handelt es sich um keinen geschützten Begriff, daher ist auch der Ausbildungsweg nicht reglementiert. Viele Arbeitgeber fordern jedoch ein abgeschlossenes Studium, beispielsweise in einem der folgenden Bereiche:
Auch die folgenden technischen Weiterbildungen können berufsqualifizierend sein:
Um zur Weiterbildung zur Energieberaterin zugelassen zu werden, ist in der Regel ein Abschluss in einem einschlägigen Beruf wie Installateur- und Heizungsbauermeisterin erforderlich. Die Weiterbildung ist gemäß der jeweiligen Industrie- und Handelskammer rechtlich geregelt. Besitzt eine Energieberaterin eine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise und ist sie für Förderprogramme des Bundes anerkannt, so werden ihre Energieberatungen möglicherweise staatlich gefördert.
Im Umgang mit Kunden und Auftraggebern sollte eine Energieberaterin kommunikativ sein und Kontaktbereitschaft zeigen. Baumaßnahmen sind immer an gesetzliche Vorgaben geknüpft. Eine Energieberaterin muss diese kennen und einhalten. Da sich die Vorschriften ändern können und sich neue technische Entwicklungen ergeben können, muss eine Energieberaterin lernbereit sein und immer auf dem aktuellen Stand bleiben. Darüber hinaus sind ein sicherer Umgang mit Zahlen sowie technisches Verständnis unabdingbare Eigenschaften einer Energieberaterin.