Kaum ein Gebäude kommt ohne Heizung oder sanitäre Anlagen aus. Installateur- und Heizungsbauermeister und -meisterinnen (auch Heizungsbaumeister bzw. Heizungsbaumeisterin genannt), die auch unter dem Begriff SHK-Meister und SHK-Meisterinnen bekannt sind (SHK steht für Sanitär, Heizung, Klima), vereinen technisches Fachwissen und kaufmännisches Verständnis bei der Installation von Heizungen, Lüftungs- und Sanitäranlagen.
Heizungsbaumeister sind für verschiedene Tätigkeiten zuständig, die mit der Installation, Inbetriebnahme und Reparatur von heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlagen zusammenhängen. Sie planen, steuern und überwachen die entsprechenden Arbeitsabläufe, indem sie beispielsweise den notwendigen Material- und Mitarbeitereinsatz bestimmen und die verschiedenen Aufgaben an sie delegieren. Vor allem schwierige oder neue praktische Arbeiten führen Heizungsbaumeister selbst durch. Ein Großteil ihrer Aufgabe ist es jedoch, Mitarbeiter anzuleiten und auch auszubilden.
Neben den handwerklichen Tätigkeiten ist ein Heizungsbauermeister auch für kaufmännische Angelegenheiten zuständig. Er betreut Kunden und Lieferanten, führt Verhandlungen mit ihnen durch und erstellt bzw. kalkuliert Angebote. Leitet ein Heizungsbauermeister als Geschäftsführer einen eigenen Betrieb, so ist er ebenfalls dafür zuständig, die kaufmännischen, technischen und personellen Grundsätze zu entwickeln, das Personal auszuwählen und den Betriebserfolg zu kontrollieren.
SHK-Meisterinnen arbeiten entweder selbstständig oder angestellt vor allem in Betrieben der Gas- und Wasserinstallation oder der Heizungs- und Klimatechnik. Auch Elektro- und Bauinstallationsfirmen kommen als mögliche Einsatzorte infrage.
Um als Heizungsbaumeisterin tätig werden zu können, ist ein erfolgreicher Abschluss der Meisterweiterbildung zur Installateur- und Heizungsbauermeisterin notwendig. Um an der bundesweit einheitlich geregelten Weiterbildung teilnehmen zu können, muss eine angehende Heizungsbaumeisterin in der Regel eine bestandene Gesellenprüfung als Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vorweisen. Alternativ kann auch der Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf in Verbindung mit einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk qualifizierend für die Zulassung zur Weiterbildung sein.
Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in dieser Branche ist reglementiert, sodass eine Heizungsbaumeisterin die Meisterprüfung bestanden haben muss, um einen selbstständige Betrieb führen zu dürfen. Dieser sogenannte Große Befähigungsnachweis wird auch abwertend als Meisterzwang bezeichnet.
Ein Installations- und Heizungsbauermeister ist ein wahres Organisationstalent, das sich durch Durchsetzungsvermögen und Führungsqualitäten auszeichnet. Neben handwerklichem Geschick verfügt er außerdem über ausgeprägte Kommunikationskompetenzen und ist flexibel sowie belastbar, um sich auf wechselnde Arbeitsorte und Arbeitsbedingungen einzustellen. Darüber hinaus benötigt er Kenntnisse über die vorherrschenden Bestimmungen, Vorschriften und Normen beispielsweise bezüglich des Arbeitsschutzes.
Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen von einem Installations- und Heizungsbauermeister ausgeführt werden, der eine entsprechende Sachkundebescheinigung vorweisen kann.