Die meisten erfolgreichen Unternehmen sind international aufgestellt oder führen weltweite Beziehungen zu ausländischen Firmenpartnern. Geschäftliche Transaktionen finden daher nicht nur auf Bundesebene und entsprechend auch unter gesonderten rechtlichen Bedingungen statt. Fachberater und Fachberaterinnen für internationales Steuerrecht (IStR) verfügen über die notwendigen Kenntnisse, private sowie geschäftliche Kundschaft kompetent zu beraten und zu betreuen.
Die Fachberaterin für internationales Steuerrecht ist in der Regel eine Steuerberaterin oder Steuerfachwirtin, welche ihr Wissen durch eine Weiterbildung vergrößert und sich so einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschafft hat. Der Beruf ist nicht mit dem eines Rechtsanwalts zu verwechseln – eine doppelte Qualifizierung ist allerdings möglich.
Die Fachberaterin für internationales Steuerrecht steht Privatpersonen und Geschäftskundinnen in allen steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Fragestellungen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Beispielsweise bringt sie ihre Expertise bei einer geplanten Existenzgründung ein und weist ihre Klientin auf steuerliche Einsparmöglichkeiten und eine sinnvolle Finanzierung im internationalen Kontext hin. Sie kennt sich auf dem Gebiet EU-Recht und Außensteuerrecht aus oder teilt ihr Fachwissen in Bezug auf internationale Erbschaftsteuer und Arbeitnehmerbesteuerung. Die Fachberaterin erstellt Bilanzrechnungen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und kontrolliert bzw. führt die Buchhaltung für ihre Mandantin. Sie ist an der Vorbereitung und Abwicklung von Jahresabschlüssen bei Firmen beteiligt und kümmert sich natürlich um die Steuererklärung. Als Fachberaterin informiert sie ihre Klientin über geänderte oder neu definierte Rechtslagen, was voraussetzt, dass sie sich selbst regelmäßig weiterbildet.
Außerdem ist die Fachberaterin für internationales Steuerrecht in der Lage, Wirtschaftsprüfungen durchzuführen sowie gutachterliche Stellungnahmen zu verfassen, beispielsweise im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren. Hierbei vertritt sie ihre Mandantin ebenfalls vor der Finanzverwaltung oder der Gerichtsbarkeit. Sie unterstützt ihren Mandantenstamm zum Beispiel bei der rechtmäßigen Abwicklung internationaler Geschäfte, etwa in Sachen Exportfinanzierung oder Cash-Management. Um ihre Reichweite zu expandieren, pflegt sie Kundenbeziehungen und achtet auf ein aus ihrer Beratung resultierendes zufriedenstellendes Ergebnis ihrer Fälle.
Der Fachberater für internationales Steuerrecht kann in Kanzleien der Steuerberatung tätig sein oder bei Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschafts- sowie Buchprüfungsgesellschaften arbeiten. Außerdem hat er die Möglichkeit, in der Rechtsabteilung eines international agierenden Unternehmens beschäftigt zu sein. Mit beruflicher Erfahrung und einem entsprechenden Netzwerk an Kunden bzw. potenziellen Mitarbeitenden steht einer Selbstständigkeit und der Gründung einer eigenen Steuerberatungspraxis ebenfalls nichts im Wege.
Fachberaterin für internationales Steuerrecht ist eine Zusatzqualifikation für Steuerberaterinnen und Steuerfachwirtinnen. Nach bestandener Steuerberaterprüfung und dem Erwerb erforderlicher theoretischer sowie praktischer Kenntnisse, etwa innerhalb eines Seminars oder Lehrgangs, folgt die darauffolgende Zertifizierung nach der Fachberaterordnung (FBO) durch die zugehörige Steuerberaterkammer. Den amtlichen Fachberatertitel erhält die Absolventin, wenn sie mindestens 30 eigens bearbeitete Praxisfälle in ihrem Fachgebiet vorweisen kann. Die Weiterbildung stellt also eine Möglichkeit für Fachleute im Bereich Steuerrecht dar, sich auf ein bestimmtes Fachgebiet zu spezialisieren und gleichzeitig ihre Reichweite auszubauen bzw. die Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt zu sichern. Die Fortbildung ist mit der Verpflichtung verbunden, sich mindestens zehn Stunden jährlich weiterzubilden.
Vorteilhaft ist mehrjährige berufliche Erfahrung, beispielsweise als Steuerberaterin. Englischkenntnisse sind für die Zusammenarbeit mit internationalen Kundinnen unumgänglich.
Der Fachberater für internationales Steuerrecht sollte über ein sicheres Urteilsvermögen sowie eine gute sprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit verfügen. Neben Englischkenntnissen ist er durchsetzungsstark, belastbar und teamfähig. Eine Tätigkeit in der Rechtsberatung erfordert ein objektives Vorgehen sowie die unbedingte Beachtung aller rechtlich relevanten und aktuell gültigen Gesetze. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich der Fachberater kontinuierlich weiterbildet. Eine eigenverantwortliche und zielorientierte Arbeitsweise runden das Profil eines Fachberaters für internationales Steuerrecht ab.