Der Finanzoberinspektor oder auch Steuerinspektor ist überwiegend in der Finanzbehörde tätig und ist dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Um den Beruf ausüben zu können, wird ein Studium vorausgesetzt. Die Ausbildung im gehobenen Dienst wird zwischen nichttechnischen und technischen Dienst unterschieden. Beim Beruf des Finanzoberinspektors handelt es sich um einen nichttechnischen Dienst.
Die Ausbildung mit Vorbereitungszeit erfolgt im Rahmen eines Studiums zum Diplom-Fachwirt. Durch den Bologna Prozess ist auch hier die Einteilung zwischen Bachelor- und Masterstudium erfolgt. Allerdings wird die Ausbildung zum Fachwirt weiterhin auf der Fachoberschule durchgeführt. Das Bewerbungsverfahren für den gehobenen Dienst ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Nur mit einem guten Abschluss und dem Bestehen von Tests ist es möglich eine Ausbildung als Beamter anzustreben. Allerdings sind das nicht die einzigen Bedingungen. Grundsätzlich schaffen es von 1.000 Bewerbern rund 50 zu einem Bewerbungsgespräch und sechs werden zur Ausbildung zugelassen.
Die Besoldung des Finanzoberinspektors liegt bei A10 - allerdings handelt es sich hierbei bereits um eine Beförderung. Auszubildende fangen hauptsächlich erst einmal als Finanzinspektor an und erhalten eine Besoldung der Klasse A9. Als ausgebildeter Diplom-Finanzwirt ist es aber nicht nur möglich den gehobenen Dienst anzustreben, sondern auch in der freien Marktwirtschaft tätig zu sein. Beides - sowohl der gehobener Dienst wie auch die freie Marktwirtschaft - besitzen ihre Vor- und Nachteile.
Ratsam ist es, sich bereits während des Studiums oder bereits während der Schulzeit sich über die Möglichkeiten in der Berufswelt eines Finanzwirtes zu informieren und mittels eines Praktikums einen ersten Eindruck zu erhalten.