Egal ob Geldwäsche, organisierte Kriminalität oder Offshore-Konten: Als Teil der Steuerfahndung sind Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder für die professionelle Bekämpfung der Steuerhinterziehung verantwortlich. Im Rahmen ihrer Ermittlungen führen sie in Betrieben aller Art unangekündigte Durchsuchungen durch und vernehmen Zeugen. Im Innendienst analysieren die Beamtinnen und Beamten verschiedene Finanzunterlagen, um Hinweise zu entdecken.
Verwandte Berufe sind Finanzbeamtin, Steuerfachangestellter, Steuerprüferin, Steuerfachwirt und Betriebsprüferin.
Das Hauptziel der Steuerfahndung (Steufa) ist die Erforschung, Ermittlung und Aufdeckung von Steuerstraftaten sowie Steuerordnungswidrigkeiten. Dabei befasst sie sich ausschließlich mit Steuern, welche dem jeweiligen Bundesland zustehen. Steuerfahnder sind sowohl im Innendienst als auch im Außendienst aktiv. Zu ihren zentralen Aufgaben gehört die Prüfung und Durchsuchung von Betrieben. Hierzu erhalten sie die gleichen Befugnisse wie Beamte des Polizeidienstes. Dadurch sind sie berechtigt, Festnahmen sowie Vernehmungen durchzuführen und Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zu veranlassen. Die Durchsuchungen finden ohne Ankündigung statt und erfolgen in Teams sowie in Absprache mit anderen Behörden.
Im Innendienst beschäftigen Steuerfahnder sich mit der Recherche zum Sachverhalt, um wichtige Informationen und Beweise zu entdecken. Dabei prüfen sie beispielsweise verschiedenste Unterlagen – von Kalendern bis hin zu Kontoauszügen – auf der Suche nach Ungereimtheiten. Hierfür arbeiten sie eng mit anderen Mitarbeitern der Steuerverwaltung zusammen. Auch im Rahmen von Vernehmungen von Beschuldigten oder Zeugen versuchen sie an relevante Informationen zu gelangen. Sollten sie über genug belastendes Material verfügen, ermöglicht es ihnen die Überführung von Steuersündern.
Eine Steuerfahnderin ist eine Beamtin im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung. Dementsprechend ist sie in der öffentlichen Verwaltung tätig und arbeitet in der Regel beim Finanzamt bzw. der entsprechenden Steuerfahndungsstelle. Der Einsatzort einer Steuerfahnderin kann allerdings sehr vielseitig ausfallen, da sie sowohl im Büro als auch im Außendienst tätig ist. Bei Durchsuchungen und Betriebsprüfungen besucht sie die unterschiedlichsten Betriebe und Etablissements – von Banken bis zu Bordellen.
Für die Tätigkeit als Steuerfahnder existiert keine direkte Ausbildung. Stattdessen müssen Interessenten eine Laufbahn als Beamter im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung einschlagen. Hierzu müssen sie ein dreijähriges duales Studium zum Diplom-Finanzwirt an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung absolvieren, bei dem sie parallel Praxiserfahrung in einem Finanzamt sammeln. Für die Zulassung zum Studium ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erforderlich. Außerdem müssen Berufsanwärter die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und dürfen die vom Bundesland abhängige Höchstaltersgrenze nicht überschreiten. Beamte anderer Laufbahnen oder Personen mit geeigneter Vorbildung können bei ausreichender Befähigung ebenfalls zugelassen werden. Das Einstellungsverfahren besteht zusätzlich zu den formalen Anforderungen zudem aus einem schriftlichen Eignungstest und einem Bewerbungsgespräch. Ab dem ersten Tag der Ausbildung sind Berufsanwärter Beamte auf Widerruf.
Sowohl für Steuerfahnder als auch für andere Beamte der Steuerverwaltung sind Anpassungsweiterbildungen von hoher Bedeutung. Diese dienen dazu, berufliches Wissen zu vertiefen oder aufzufrischen und neue Kompetenzen zu erlernen. Auf diese Weise können auch moderne Trends und neue Technologien im Arbeitsalltag berücksichtigt werden. Beispiele für mögliche Fortbildungsinhalte sind:
Darüber hinaus kann eine Aufstiegsweiterbildung neue Karriereperspektiven eröffnen und den Weg in Führungspositionen ebnen. Hierzu können Beamte der Steuerverwaltung ein weiterführendes Studium in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Finanz- und Rechnungswesen sowie Steuern bzw. Prüfungswesen absolvieren oder sich durch eine Beamtenausbildung für den höheren Dienst in der Steuerverwaltung qualifizieren.
Für eine Tätigkeit als Steuerfahnderin sind in erster Linie mathematisches Verständnis und analytisches Denken erforderlich. Darüber hinaus sind Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit sowie eine gründliche und präzise Arbeitsweise von hoher Bedeutung. Eine Steuerfahnderin sollte zudem über ein gutes Ausdrucksvermögen und soziale Kompetenz verfügen. Insbesondere bei Konfliktsituationen sind Menschenkenntnis und ein vermittelndes Auftreten gefragt. Durchsetzungsstärke und Teamfähigkeit sind ebenfalls wichtige Kompetenzen im Arbeitsalltag einer Steuerfahnderin. Im Rahmen der Ermittlungen können Flexibilität und Einsatzbereitschaft wesentlich zum Erfolg beitragen. Spaß am Umgang mit Zahlen sowie ein Interesse an wirtschaftlichen und finanziellen Themen können dabei helfen, selbst langfristig Freude an diesem Beruf zu empfinden.