Immer dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird, sollte eine Kinderschutzfachkraft hingezogen werden. Diese berät direkt im Umfeld involvierte Experten (z. B. Erzieher), um für jeden Einzelfall abzuschätzen, ob ein Schädigungsrisiko vorliegt, und hilft anschließend bei der Einleitung von geeigneten Schutzmaßnahmen.
Gemäß § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII lautet der offizielle Berufstitel Insoweit erfahrene Fachkraft, abgekürzt als IeF, IseF oder ISOFAK.
Eine Kinderschutzfachkraft fungiert als externe Beraterin, deren Hauptaufgabe in der Einschätzung einer potenziellen Gefährdung liegt. Sie ist manchmal lediglich einmalig tätig, aber kann ebenso den gesamten Prüfungsprozess begleiten. Somit ist sie in erster Linie eine zusätzliche Hilfe für Erzieher, Lehrer oder Sozialarbeiter. Dank ihrer methodischen Kompetenzen, ihrer weitreichenden Fallerfahrung sowie ihrer rechtlichen Kenntnisse erreicht die Kinderschutzfachkraft bzw. Insoweit erfahrene Fachkraft eine höhere Bewertungs- und Reaktionssicherheit.
Somit besteht kein unmittelbarer Kontakt zum Kind, was in der Regel auch für dessen Eltern gilt. Stattdessen werden alle Informationen beurteilt, welche den direkt zuständigen Fachkräften zur Verfügung stehen, und hieraus eine Handlungsempfehlung abgeleitet. Mögliche Ergebnisse der Beratung sind etwa:
Sollte eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, so hilft die Kinderschutzkraft dabei, die notwendigen Schritte schnellstmöglich in die Wege zu leiten, da sie umfassende Kenntnis über den Ablauf aller möglichen Maßnahmen besitzt. Dennoch ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine verantwortungsvolle wie auch komplexe Aufgabe, die nur gemeinschaftlich von allen Beteiligten bewältigt werden kann.
Als Kinderschutzfachkraft eignen sich insbesondere Mitarbeiter der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Somit wird die Arbeit meistens von Sozialpädagogen, Sozialarbeitern oder Psychologen ausgeführt. Es handelt sich also meistens um Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Bei der Insoweit erfahrenen Fachkraft handelt es sich um keine geschützte Berufsbezeichnung: Es gibt also keinen standardisierten Bildungsweg, stattdessen werden die notwendigen Kompetenzen über eine entsprechende Zusatzausbildung vermittelt. Hierfür müssen in der Regel folgende Voraussetzungen mitgebracht werden:
Neben umfassenden Kenntnissen im Familienrecht ist auch ein grundlegendes Verständnis von Strafrecht und Sozialrecht von großer Nützlichkeit. Darüber hinaus sind pädagogische und psychologische Fähigkeiten wichtig. Abgerundet wird das Profil der IeF durch ausgeprägte Sozialkompetenzen und Kommunikationsstärke. Da eine Kinderschutzfachkraft häufig mit brisanten Einzelfällen zu tun hat, ist neben Einfühlungsvermögen vor allem auch Fingerspitzengefühl gefragt. Wenn eine Gefährdung vorliegt, wird zudem erwartet, dass notwenige Schritte mit großer Selbstständigkeit und Handlungsschnelligkeit eingeleitet werden.