Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen bzw. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten (SPA) sind überwiegend mit der Betreuung, Erziehung und Pflege von Säuglingen und (Klein-)Kindern beschäftigt. Die Berufsbezeichnung unterscheidet sich von Region zu Region, es handelt sich bei der (staatlich geprüften) Kinderpflegerin und der Sozialpädagogischen Assistentin aber um denselben Beruf. Eine umgangssprachliche und verbreitete Bezeichnung ist außerdem Kindergärtner bzw. Kindergärtnerin. Dies ist aber keine offizielle Berufsbezeichnung und kann nicht über eine Ausbildung erworben werden. Verwandte Berufe sind Sozialassistent / Sozialassistentin sowie Erzieher / Erzieherin, wobei SPA weniger Verantwortung als Erzieherinnen übernehmen.
Kinderpfleger betreuen und pflegen gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften Kleinkinder und Säuglinge. In Ausnahmefällen unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit bei Jugendlichen. Diese Betreuung umfasst alles, was zur Kindererziehung und -versorgung dazugehört. Auch die Eltern werden möglichst in die Tätigkeit miteinbezogen.
Zu dem Aufgabengebiet von Kinderpflegern gehört es, für altersgemäßes Spielmaterial mit pädagogischem Wert zu sorgen. Entsprechend dem Alter der Kinder turnen, basteln, malen, musizieren und lesen sie mit ihnen. Darüber hinaus helfen sie bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit.
Weiterhin erledigen Kinderpfleger / SPA auch Tätigkeiten im Haushalt, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang stehen, wie etwa Essenszubereitung oder Wäschepflege. Ebenfalls sind sie auch für die Planung, Organisation und Veranstaltung von gemeinsamen Festenmit Kindern zuständig und unternehmen diverse Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge mit ihnen.
Ferner lernen Kinderpfleger in der Ausbildung auch, wie man Kinder in ihrer Sprachentwicklung unterstützen kann, was bei der Ernährung von Kindern berücksichtigt werden muss und welche Bedeutung Erziehung bei der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern hat, und setzen dies in ihrem Arbeitsalltag um.
Ausgebildete Kinderpflegerinnen können nach der Ausbildung in ganz verschiedenen Bereichen tätig sein. So finden Sozialpädagogische Assistentinnen in diversen Einrichtungen der Kinderpflege Beschäftigung:
Wer als Kinderpfleger / Sozialpädagogischer Assistent arbeiten möchte, muss zunächst eine zweijährige Ausbildung (je nach Bundesland auch manchmal drei Jahre) absolvieren. Diese ist landesrechtlich geregelt, führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung und findet an Berufsfachschulen oder Berufskollegs statt. Wer die Ausbildung berufsbegleitend machen möchte, kann dies auch in Teilzeit tun, allerdings verlängert sich die Ausbildungsdauer dann entsprechend.
Wer sich weiterbilden möchte, kann anschließend noch eine weitere Ausbildung zur Erzieherin oder Heilerziehungspflegerin absolvieren. Auch ein Pädagogik-Studium ist möglich, sofern die staatlich geprüfte Kinderpflegerin eine (Fach-)Hochschulreife besitzt.