Ein Kreisverband (KV) ist ein Zusammenschluss von Verbänden eines Kreises und Trägerschaft sozialer Einrichtungen und Dienste. Der Kreisgeschäftsführer bzw. die Kreisgeschäftsführerin leitet den Kreisverband, beispielsweise des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) oder einer Partei, und hat die ganzheitliche Verantwortung über dessen Aktivität, Organisation, Weiterentwicklung und Finanzierung.
Die Kreisgeschäftsführung unterliegt den Weisungen des jeweiligen Landesverbands und handelt im Sinne der vom Kreisverbandsvorstand definierten Strategie.
Die Geschäftsleiterin eines Kreisverbands muss den Überblick über alle aktuellen Vorgänge sowie die Planung und Umsetzung der vorgegebenen Ziele bewahren. Dementsprechend organisiert und koordiniert sie die gesamte Verbandsstruktur.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die finanzielle Situation des Kreisverbands. Die Kreisgeschäftsführerin plant Investitionen, kalkuliert Kosten und behält die Liquidität der Organisation im Blick. Dazu gehört auch die regelmäßige Erstellung von Haushaltsplänen, die Buchhaltung sowie die Überwachung von Transaktionen wie Spenden und Beitragszahlungen.
Als Repräsentantin ihres Kreisverbands vertritt sie dessen Interessen in der Öffentlichkeit. Sie kommuniziert mit der Presse, Behörden sowie politischen Gremien und Akteurinnen, um die sozialpolitischen Absichten ihres Verbands umzusetzen und dessen gesellschaftliche Reichweite nachhaltig zu verbessern. Ein gut ausgebautes Netzwerk an Kontakten hilft ihr beispielsweise dabei, ehrenamtliche Strukturen und soziale Dienstleistungen weiter auszubauen.
Dadurch gewinnt der Kreisverband an Mitgliedern und Unterstützung. Im Personalwesen gehört die Rekrutierung neuer hauptbeschäftigter wie auch ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen zu ihren Aufgaben.
Außerdem versucht die Kreisgeschäftsführerin, ihren Verband auch von innen heraus zu stärken. Ihre fundierten sozialrechtlichen Kenntnisse nutzt sie zur Beratung und Betreuung ehrenamtlicher Mitglieder. Sie beantwortet Anfragen der Bevölkerung, managet Konflikte innerhalb ihrer Kreisgeschäftsstelle und begleitet Projekte sowie Veranstaltungen.
Um die Ziele seines Kreisverbands in die Tat umzusetzen, ist der Kreisgeschäftsführer nicht selten dienstlich unterwegs und kommt Treffen oder Veranstaltungen nach. Innerhalb seiner Kreisgeschäftsstelle leitet er sein Mitarbeiterteam. Von hier aus regelt er viele weitere Angelegenheiten, wie administrative Vorgänge oder die Korrespondenz mit dem Vorstand sowie anderen Einrichtungen und Einzelpersonen.
Die Kreisgeschäftsführerin trägt eine enorme Verantwortung gegenüber der großen Zahl an den ihrem Kreisverband zugehörigen Verbänden und Mitgliedern. Voraussetzung ist daher in der Regel ein Studium der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation, zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirtin, Betriebswirtin im Sozialwesen, Sozialjuristin oder Sozialversicherungsangestellten.
Hinzu kommt neben arbeits- und sozialrechtlichen Fachkenntnissen berufliche Erfahrung in einer leitenden Position. Erfahrungen im Bereich Politik und Management, inklusive Controlling, Strategieentwicklung und Verhandlungssicherheit, sind ebenso gefragt wie eine vorangegangene ehrenamtliche Tätigkeit.
Dem Geschäftsführer eines Kreisverbands sollte es weder an Verantwortungsbewusstsein noch Durchsetzungsvermögen oder Verhandlungsgeschick mangeln. Er ist kommunikationsfähig und sozialkompetent, verfügt über ein sicheres Auftreten und ein hohes Maß an Engagement sowie Eigeninitiative. Außerdem sollte sich der Kreisgeschäftsführer mit den Werten seines Kreisverbands identifizieren können sowie teamfähig und zielorientiert handeln.