Landschaftsgärtner bzw. Landschaftsgärtnerinnen sind für das Anlegen und die Pflege von privaten und öffentlichen Grünflächen zuständig. Die offizielle Berufsbezeichnung lautet Gärtner bzw. Gärtnerin der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.
Die Hauptaufgabe eines Landschaftsgärtners beziehungsweise einer Landschaftsgärtnerin besteht darin, die Umwelt durch das Anlegen von Teichen oder den Bau von Pergolen zu verschönern. Man gestaltet dabei komplette Landschaften oder Gärten, indem man Pflanzen, wie Büsche, Blumen, Bäume, Stauden und Rasen anlegt. Je nach Fachschwerpunkt, den man in der Ausbildung gewählt hat, kann man Außenanlagen aller Arten anlegen, so zum Beispiel Hausgärten und Terrassen, Gräber, Spiel- und Sportplätze, Parks oder auch Verkehrsinseln und Beete an Fußgängerzonen und Verkehrswegen. Aber auch das Anlegen von Begrünung auf Dächern fällt in diesen Aufgabenbereich. Biotope werden ebenso angelegt, wie Kiesgruben und Mülldeponien rekultiviert.
Auf diese Weise trägt man als Landschaftsgärtner beziehungsweise Landschaftsgärtnerin aktiv zum Umweltschutz und Naturschutz bei. Eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit ist die Pflege von historischen Gärten. Bei jeder dieser Tätigkeiten muss man das entsprechende Fachwissen anwenden, um die Pflanzen so anzulegen, dass sie ein möglichst natürliches Umfeld besitzen und entsprechend gut gedeihen können. Jede Pflanze hat dabei unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit sie zum einen wachsen kann und zum anderen möglichst lange erhalten bleibt.
Als Landschaftsgärtner oder Landschaftsgärtnerin beschneidet man ebenso Büsche, Bäume und andere Pflanzen mit ästhetischem Hintergrund.
Möchte man direkt in das Berufsleben einsteigen, kann vor allem in Fachbetrieben des Landschafts-, Garten- und Sportplatzbaus arbeiten. Außerdem ist es möglich, in städtischen Gärtnereien Beschäftigung zu finden. Aber auch zoologische und botanische Gärten können als Arbeitgeber in Betracht kommen.
Möchte man als Landschaftsgärtner beziehungsweise Landschaftsgärtnerin tätig sein, benötigt man eine entsprechende Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Diese Ausbildung dauert drei Jahre und wird in der Landwirtschaft mit unterschiedlichen Schwerpunkten absolviert. Dabei kann man zum Beispiel Baumschule, Zierpflanzenbau, Obstbau, Staudengärtnerei, Friedhofsgärtnerei oder Gemüsebau als Schwerpunkt beziehungsweise Spezialisierung wählen. Hat man diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, kann man entweder eine Weiterbildung machen und sich somit als Landschaftsgärtnermeister beziehungsweise Landschaftsgärtnermeisterin qualifizieren.