Der geprüfte Natur- und Landschaftspfleger bzw. die geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin ist einer der wenigen nicht-akademischen Berufsabschlüsse, die sich neben der Landschaftspflege auch dem Naturschutz widmen. Wer die zur Ausübung dieses Berufs nötige Weiterbildung absolviert hat, wird auch Ranger bzw. Rangerin genannt.
Natur- und Landschaftspfleger schützen und erhalten zum einen gefährdete Lebensräume und Biotope als ökologische und kulturelle Werte des ländlichen Raumes und fördern zum anderen auch das Bewusstsein anderer Menschen zum Schutz unserer Natur und Umwelt. Sie betreuen und überwachen Großschutzgebiete wie z. B. Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate und andere empfindliche Naturschutzgebiete. Zudem informieren sie interessierte Personen, wie beispielsweise die Besucher von Naturschutzgebieten, über die dort vorhandene Flora und Fauna sowie alle Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Des Weiteren kümmern sich Natur- und Landschaftspfleger um die Koordination und Durchführung von Landschaftspflegearbeiten.
Wer Natur- und Landschaftspfleger bzw. Ranger werden möchte, muss eine bundesweit einheitlich geregelte, staatliche Weiterbildung absolvieren. Voraussetzung für diese Fortbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem sogenannten ‚grünen‘ Beruf. Dazu gehören z. B. die Ausbildungsberufe Landwirt, Gärtner, Forstwirt, Revierjäger, Winzer, Fischwirt, Wasserbauer oder Tierwirt der Fachrichtung Schäferei. Zudem wird erwartet, dass mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich gemacht wurden. Der offizielle Lehrgang, der in Teilzeit in der Regel elf Monate dauert, ist nicht verpflichtend, um zur Prüfung zugelassen zu werden, bereitet aber optimal auf diese vor.