Der Prokurist bzw. die Prokuristin ist ein Mitarbeiter eines Unternehmens, der durch einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches eine geschäftliche Vertretungsmacht erteilt bekommen hat und das Unternehmen oder die Abteilung, für die er die Prokura erhalten hat, im Sinne des Geschäftsführers vertritt. Dabei kann unterschieden werden, in wieweit die Prokura, also die Vollmacht, gilt. Besonders in Abwesenheit des Geschäftsführers ist es möglich, einen Prokuristen zu ernennen, der dann nur eine einzelne Filiale leitet. Allerdings ist es auch möglich, dass der Prokurist den Kaufmann beziehungsweise Geschäftsführer vollständig vertritt.
Es ist auch möglich, dass mehrere Mitarbeiter die Prokura übernehmen. In diesem Fall vertreten zwei oder mehr Mitarbeiter den Kaufmann. Auch hier ist wieder zu beachten, dass nur Mitarbeiter infrage kommen, die eine entsprechende Qualifikation besitzen. Sie müssen das Unternehmen leiten, als wäre es ihr eigenes. Auch die Vertretung in der Öffentlichkeit obliegt den oder dem Prokuristen.
Aus diesem Grund ist dringend darauf zu achten, dass sowohl Motivation und Prinzip der Prokuristen der Geschäftsleitung entsprechen, denn der Prokurist hat die Vollmacht, Verbindlichkeiten einzugehen: Er kann Vergleiche schließen, Prozesse führen, Wechsel zeichnen und den gesamten Geschäftsverkehr führen. Außerdem ist es ihm möglich, kleinere Prokura unter ihm zu vergeben. Dennoch ist es dem Prokuristen nicht gestattet, Eide für den Kaufmann zu leisten, Insolvenz zu beantragen, eine gleichberechtigte Prokura zu erteilen, den Jahresabschluss zu unterzeichnen, einen Eintrag in das Handelsregister zu beantragen oder die Steuererklärung des Kaufmannes unterzeichnen. Die Prokura wird in einem Vertrag festgehalten, der von beiden Seiten zu unterzeichnen ist festgehalten.
Dementsprechende Qualifikationen muss eine die Prokuristin natürlich mitbringen. Sie muss dazu in der Lage sein, die Leitung vollständig und eigenmächtig zu übernehmen und im Sinne des Geschäftsführers zu handeln. So wäre es beispielsweise unüblich, eine komplett neue Verkaufsstrategie oder ein neues Sortiment während der Prokura einzuführen. Stattdessen hält der Prokurist den Standard beziehungsweise den Leitfaden des Geschäftsführers bei.