Ein Justiziar bzw. eine Justiziarin (nach alter Rechtschreibung Justitiar bzw. Justitiarin) ist als Rechtsberater in einem Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige, bei Verbänden, Organisationen oder Behörden beschäftigt. Justiziare sind dort meist Teil der Rechtsabteilung und kümmern sich im Auftrag ihres Arbeitgebers um alle rechtlichen Fragestellungen.
Das bedeutet konkret, dass man als Justiziar bzw. Justiziarin die rechtliche Durchsetzbarkeit von Projekten und Zielsetzungen des Arbeitgebers überprüft. In diesem Rahmen muss man auf rechtliche Probleme hinweisen, entsprechende Lösungsvorschläge ausarbeiten und Alternativen aufzeigen. Während eines Projekts kontrolliert man den rechtskonformen Ablauf und übernimmt die Ausarbeitung von Verträgen und Rechtsgutachten. Diese Verträge können z. B. mit Kunden oder Lieferanten geschlossen werden und müssen rechtlich geprüft und juristisch korrekt sein. Auch bei Fusionen und Übernahmen ist man als Justiziar beteiligt und berät dort hinsichtlich aller Rechtsfragen. Zudem kann man Schlichtungsstellen betreuen sowie Verbandsmitglieder und Mitarbeiter in Rechtsseminaren schulen.
Zu den Aufgaben eines Justiziars gehört auch die Vertretung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn vor Gericht und Behörden. Allerdings ist diese Art der Rechtsvertretung nur vor Untergerichten, wie dem Amtsgericht, dem Verwaltungsgericht, dem Finanzgericht, dem Sozialgericht oder dem Arbeitsgericht, möglich. Vor einem Landgericht oder höheren Gerichten darf ein Justiziar jedoch nicht als Interessenvertreter auftreten, hier muss der Arbeitgeber eine postulationsfähige Person, wie z. B. einen Rechtsanwalt, beauftragen, die nicht dauerhaft bei ihm angestellt ist.
Je nach Arbeitgeber können sich Justiziare auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisieren. Dabei gibt es zum Beispiel die Möglichkeit im Kapitalmarktrecht, Produkthaftungsrecht, Handelsregisterrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Kreditsicherungsrecht, Börsenrecht, Verwaltungsrecht oder Steuerrecht tätig zu sein. Aber auch das Verbandsrecht und das öffentliche Recht stellen Gebiete dar, auf die man sich spezialisieren kann.
Für das Berufsbild des Justiziars existiert keine vorgeschriebene Ausbildung. In der Regel erwarten Arbeitgeber ein abgeschlossenes juristisches Studium, häufig reicht hier aber die erfolgreiche Ablegung der ersten juristischen Prüfung (erstes Staatsexamen) oder ein vergleichbarer Abschluss als Diplomjurist, Wirtschaftsjurist oder Master of Law (LL.M.). Aber auch die akademischen Abschlüsse als Diplom-Rechtspfleger oder Diplom-Verwaltungswirt können zur Einstellung als Justiziar führen. Manche Arbeitgeber erwarten jedoch den Abschluss als Rechtsassessor (Volljurist), also auch die erfolgreiche Ablegung der zweiten juristischen Prüfung (zweites Staatsexamen). Wer als Syndikus, also Firmenanwalt, arbeiten möchte, muss zwangsläufig ein Volljurist sein. Denn für diese Tätigkeit ist die Zulassung als Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskammer Voraussetzung und die erhält nur, wer auch die zweite juristische Prüfung erfolgreich abgelegt hat.