Ein Syndikus bzw. eine Syndika berät Unternehmen, Verbände und andere Organisationen bei Rechtsfragen. Er oder sie ist dabei als Jurist bzw. Juristin bei einem explizit nichtanwaltlichen Arbeitgeber angestellt. Für diese Tätigkeit gibt es gelegentlich konkurriere Bezeichnungen: Unter anderem wird diese Position auch Justiziar bzw. Justiziarin, Firmenanwalt bzw. Firmenanwältin, Syndikusanwalt bzw. Syndikusanwältin oder schlicht Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin genannt, obwohl diese Berufe unterschiedliche Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen beinhalten.
Syndikusanwälte sind für Unternehmen und Organisationen verschiedener Branchen tätig. Sie unterstützen und beraten ihre Arbeitgeber bei verschiedenen juristischen Angelegenheiten. Dies können beispielsweise Fragen zum Marken- und Urheberrecht sein, wenn es um die Sicherung der eigenen Marke oder eines Produkts geht. Außerdem unterstützen sie das Unternehmen bei Vertragsverhandlungen und beaufsichtigen Abschluss von Versicherungen und Einhaltung von Verträgen. Sie verfassen zudem Vereinssatzungen oder beteiligen sich an der Aktionärsbetreuung. Ebenso prüfen sie die rechtliche Durchsetzbarkeit von Projekten und kontrollieren den rechtskonformen Ablauf interner und externer Prozesse. Schließlich räumen sie juristische Unklarheiten aus und beraten die Firma bei Widerspruchs- oder Klageverfahren. Trotz alledem dürfen sie ihren Arbeitgeber nicht vor Gericht vertreten.
Der Beruf als Syndika ist reglementiert und kann nur von Volljuristinnen wahrgenommen werden. Das bedeutet, dass die Bewerberin die erste und zweite juristische Prüfung (Staatsexamen) abgelegt haben muss. Dies ist nämlich eine der Voraussetzungen, um eine Zulassung als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer zu erhalten. Hierfür ist es auch notwendig, dass sie zumindest offiziell eine eigene Kanzlei unterhält: Meist ist dies die sogenannte Wohnzimmerkanzlei, wobei der private Wohnsitz als Kanzleisitz angemeldet wird. Seit 2016 existiert sogar eine eigenständige Zulassungsform für Syndikusrechtsanwältinnen, wodurch diese beispielsweise von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden.
Insgesamt unterscheidet sich die Position als Syndika wesentlich vom Beruf der Justiziarin, welche weder ein zweites Staatsexamen noch eine Rechtsanwaltszulassung braucht.
Um gute Arbeit leisten zu können, müssen Syndikusanwälte sich stets den neusten Entwicklungen anpassen. Damit ihre Fachkenntnisse und Kompetenzen stets auf dem neusten Stand bleiben, haben sie verschiedene Anpassungsweiterbildungen zur Auswahl. Beispiele hierfür sind u. a.:
Syndikusse können sich auch weiterbilden, um ihre Berufsperspektiven zu verbessern. So können sie beispielsweise eine Promotion anstreben und Anstellung in der Wissenschaft finden oder sich durch eine Weiterbildung zum Fachanwalt ausbilden.
Syndikusanwälte sind in vielfältigen Bereichen von Wirtschaft, Gesellschaft und Bildung tätig. Dementsprechend können sie für die unterschiedlichsten Unternehmen, Organisationen und Verbände arbeiten: Sie können bei Firmen aus verschiedenen Branchen oder bei NGOs, Wirtschaftsverbänden oder Gewerkschaften angestellt sein. Sie können aber auch bei politischen Parteien, Bildungsinstitutionen oder Interessensvertretungen Anstellung finden.