Reinigungskräfte (bzw. Raumpfleger und Raumpflegerinnen oder Helferund Helferinnen im Bereich Reinigung) haben die Pflege und Säuberung von verschiedenen Räumlichkeiten zur Aufgabe. Sie können unter anderem für Reinigungsfirmen oder für Privathaushalte arbeiten.
Für diesen Beruf findet auch die umgangssprachliche Bezeichnung Putzmann bzw. Putzfrau Verwendung.
Der Arbeitsalltag einer Reinigungskraft besteht hauptsächlich in der Säuberung von Möbeln, Fenstern, Fußböden und anderen Elementen in Privat- oder Geschäftsräumen. Unter anderem wischt sie Staub, behandelt Flecken und leert die Mülleimer. Die Fußböden reinigt sie durch Staubsaugen, Fegen und Wischen oder mithilfe von speziellen Maschinen. In Bürogebäuden übernimmt sie häufig auch die Reinigung von Computern, Druckern und Telefonen. Auch das Säubern der Sanitäranlagen gehört zu ihrem Aufgabenbereich. In einigen Fällen übernimmt die Reinigungskraft die Beaufsichtigung der Toiletten oder Garderoben.
In der Regel tragen Reinigungskräfte bei ihrer Arbeit spezielle Dienstkleidung. Wenn sie in Kontakt mit Reinigungsmitteln kommen, tragen sie zusätzlich Gummihandschuhe. Weiterhin haben Raumpflegerinnen stets die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beachten. Auch umweltrechtliche Vorschriften spielen bei ihrer Arbeit eine Rolle.
In vielen Fällen arbeiten Reinigungskräfte sehr früh am Morgen oder spät abends, zum Beispiel vor oder nach den Öffnungszeiten eines Büros oder Geschäfts. Bei der Arbeit in Privathaushalten passen die Reinigungskräfte ihre Arbeitszeiten an die Wünsche der Bewohner an.
Neben der Gebäudereinigung können Reinigungskräfte auch helfende Aufgaben im Bereich der Textilreinigung übernehmen. Beispielsweise sortieren sie die zu reinigende Wäsche und legen sie nach der Reinigung zusammen oder hängen sie auf. Auch die Bedienung von Reinigungs- und Bügelmaschinen gehört hier zu ihren Aufgaben. Häufig übernehmen sie das Bügeln auch selbst per Hand.
Reinigungskräfte arbeiten vor allem bei Gebäudereinigungsunternehmen und in Wäschereien. Häufig werden sie auch von Privathaushalten zur Reinigung der Räumlichkeiten eingestellt. Auch Krankenhäuser, Schulen und andere Institutionen sind potenzielle Arbeitgeber für Reinigungskräfte.
Für die Arbeit als Raumpflegerin ist keine Berufsausbildung erforderlich, da die Einweisung meist direkt am Arbeitsplatz erfolgt. In einigen Fällen sind spezielle gesundheitliche Nachweise notwendig.
Raumpflegerinnen, die sich beruflich weiterentwickeln möchten, können beispielsweise eine Ausbildung zur Gebäudereinigerin oder zur Textilreinigerin absolvieren. Alternativ besteht mit genügend Berufserfahrung auch die Möglichkeit, eine Externenprüfung abzulegen. So können Raumpflegerinnen einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf erhalten, ohne vorher die dazugehörige Ausbildung absolviert zu haben.
Mit ausreichender Berufserfahrung können Reinigungskräfte auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung eine Weiterbildung absolvieren. Naheliegend ist beispielsweise eine Weiterbildung zur Staatlich geprüften Technikerin der Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik oder der Fachrichtung Textiltechnik.
In einigen Fällen ist für die Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungen ein bestimmter Schulabschluss erforderlich.