In Betrieben des Schuhmacherhandwerks werden Schuhe entworfen, angefertigt und repariert. Schuhmachermeister und Schuhmachermeisterinnen nehmen in diesen Betrieben Führungsaufgaben und organisatorische Aufgaben wahr. Sie planen die Arbeitsabläufe, leiten die Mitarbeiter an und nehmen häufig auch praktische Aufgaben wahr. Außerdem können sie die Leitung von kleinen Betrieben übernehmen.
Für diesen Beruf werden auch die Bezeichnungen Schustermeister und Meisterin im Schuhmacherhandwerk verwendet.
Schuhmachermeister organisieren die Arbeitsabläufe in einem Betrieb des Schuhmacherhandwerks. Sie leiten dort die Mitarbeiter an und führen den betrieblichen Teil der Ausbildung zum Schuhmacher durch. Außerdem sind sie mit der Kostenkalkulation, der Erstellung von Angeboten und der Verhandlung mit Kunden und Lieferanten betraut. Sie stellen sicher, dass sowohl die gewünschte Qualität der Schuhe erreicht wird, als auch das verfügbare Budget sowie Fristen und Termine eingehalten werden. Auch die Kundenberatung und die Planung von Marketingmaßnahmen gehören zu ihren Aufgaben. Sie sind für den Einkauf von Material und Maschinen zuständig und vergeben Aufträge an die Mitarbeiter. Anspruchsvolle praktische Arbeiten übernehmen sie häufig selbst.
Die Ausübung von praktischen Tätigkeiten beschränkt sich jedoch auf handwerkliche Schuhmacherbetriebe, im Bereich der industriellen Fertigung sind sie hingegen ausschließlich mit anleitenden, überwachenden und kontrollierenden Aufgaben betraut. Schuhmachermeister, die selbstständig sind und einen eigenen Betrieb leiten, treffen darüber hinaus Entscheidungen bezüglich der betrieblichen Grundsätze und Investitionen sowie personelle Entscheidungen.
Schuhmachermeister finden vor allem in Betrieben des Schuhmacherhandwerks oder der Schuhindustrie eine Anstellung. Unter anderem arbeiten sie in Schuhmacherwerkstätten und Maßschustereien sowie in Lederwerkstätten. Darüber hinaus können sich Schuhmachermeister mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen. Allerdings ist hierfür kein Meistertitel notwendig, es besteht also kein Meisterzwang – im Gegensatz zu vielen anderen Handwerksberufen.
Schuhmachermeisterin ist eine Meisterweiterbildung, die in Teilzeit oder in Vollzeit absolviert werden kann. Die Dauer der Weiterbildung ist abhängig vom jeweiligen Bildungsanbieter. Die Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Weiterbildung ist üblicherweise eine abgeschlossene Ausbildung in einem branchennahen Beruf, beispielsweise zur Schuhmacherin. Mit ausreichend Berufserfahrung in diesem Bereich kann die Meisterweiterbildung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung absolviert werden. Unter anderem werden während der Weiterbildung die folgenden Inhalte vermittelt:
Anschließend kann eine kaufmännische Weiterbildung zur Betriebswirtin Schuhmachermeisterinnen neue Karrierechancen schaffen. Auch ein Studium ist eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung. Naheliegend sind vor allem die Studiengänge Textil- und Bekleidungstechnik sowie Produkt- und Industriedesign. Mit Meisterinnentitel ist die Aufnahme eines Studiums auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung möglich.
Mithilfe von Anpassungsweiterbildungen können Schuhmachermeisterinnen ihre beruflichen Kenntnisse in einzelnen Bereichen erweitern oder vertiefen. Unter anderem werden Anpassungsweiterbildungen in den folgenden Themenbereichen angeboten:
Um leitende Aufgaben wahrzunehmen oder einen kleinen Betrieb zu leiten, sollten Schuhmachermeisterinnen Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen mitbringen. Die Anleitung der Mitarbeiter erfordert sowohl Kommunikationsstärke und Sozialkompetenz als auch Teamfähigkeit. Sorgfalt und Genauigkeit helfen Schuhmachermeisterinnen unter anderem bei organisatorischen Aufgaben. Für praktische Tätigkeiten benötigen sie vor allem handwerkliches Geschick und einen Sinn für Ästhetik.