Neben dem Unterricht fallen an Schulen viele Verwaltungsaufgaben an. Um diese stemmen zu können, wurde 2007 in Nordrhein-Westphalen ein Pilotprojekt zur Einführung der Schulverwaltungsassistenz an unterschiedlichen Schulen gestartet. Die Schulverwaltungsassistentin bzw. der Schulverwaltungsassistent (SVA bzw. SchulVA) entlastet die Schulleitungen und Lehrkräfte von administrativen Aufgaben, sodass diese ihre pädagogischen Ressourcen effizienter und zielgerechter einsetzen können.
Ähnliche Berufe sind Schulassistenz, Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungsfachwirt, Verwaltungsangestellte und Schulsekretär.
Die Notwendigkeit der SVA bzw. SchulVA und einhergehende Entlastung der Schulverwaltung und Lehrkräfte von administrativen Aufgaben hat sich in dem Pilotprojekt in Nordrhein-Westphalen deutlich gezeigt. Das Tätigkeitsprofil der SchulVA hängt dabei von dem jeweiligen Bedarf der Schule ab und wird von der Schulleitung festgelegt. Die Aufgaben der SchulVA liegen in den Bereichen Controlling, Organisation und Kommunikation.
Ein möglicher Tätigkeitsbereich ist das Personalmanagement, also beispielsweise die Erstellung von Ausschreibungen. Die SchulVA beteiligt sich ebenfalls an der Öffentlichkeitsarbeit der Schule. Beispielsweise erstellt sie Aushänge sowie Elternbriefe und pflegt sowohl die Homepage, als auch diverse Informationsmaterialien der Schule. Sie kann außerdem an der Zeugniserstellung beteiligt werden, bei der sie sich um Notenübernahme und Druck kümmert.
Die SchulVA kann darüber hinaus für das Finanzmanagement zuständig sein und somit auch für die Budgetplanung, die Mitarbeit im Etatausschuss der Schule und etwaige Abrechnungen. In diesem Zuge beschafft die SchulVA auch Lehr- und Lernmittel und verwaltet diese.
Sie ist darüber hinaus Ansprechpartnerin für den Schulträger und klärt rechtliche Grundsatzfragen mit diesem sowie mit der Bezirksregierung und koordiniert die Zusammenarbeit mit externen Partnern wie Schulfördervereinen und anderen Bildungseinrichtungen.
Die SchulVA kann ebenfalls für die Organisation des Unterrichts, beispielsweise durch die Mitarbeit bei der Erstellung von Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtsplänen, zuständig sein. Ebenso kann sie sich um die Organisation schulischer Veranstaltungen, des Schulanmeldeverfahrens und von Elternsprechtagen kümmern. Außerdem organisiert und dokumentiert die SchulVA Schulkonferenzen und Beratungsgespräche und begleitet das Schüleraufnahmeverfahren.
Zu betonen ist, dass es sich bei den vielen Aufgabenfeldern der SchulVA allein um administrative Aufgaben handelt. Sie ist kein kommunales Personal und übernimmt daher keine Aufgaben der Schulsekretärin oder der Hausmeisterin. Sie zählt nicht zum pädagogischen Personal und erteilt dementsprechend keinen Unterricht.
Die SchulVA arbeitet typischerweise in einem Büro in der jeweiligen Schule. Schultypen können Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsschulen sowie Gymnasien sein.
Auf die Tätigkeit als SchulVA können den Bewerber unterschiedliche Ausbildungswege vorbereiten. Eine mögliche Einstiegschance bietet ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Public Administration oder Public Management.
Daneben kann auch eine Ausbildung zum Kaufmann Büromanagement, Kaufmann Bürokommunikation oder zum Verwaltungs- oder Justizfachangestellten den Weg in den Beruf ebnen. Außerdem bereitet ein Angestelltenlehrgang I bzw. II auf die Tätigkeit als Schulverwaltungsassistenz vor.
Der SchulVA kann darüber hinaus an Fortbildungen zu Schulverwaltungsprogrammen und allgemeinem Schulrecht teilnehmen.
SchulVA zeichnen sich über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit aus. Außerdem sind sie Organisationstalente welche ihre Aufgaben selbstständig verrichten können. Ein hohes Maß an Flexibilität ist ebenfalls von Vorteil.