Für Menschen mit einer Behinderung, die Schwierigkeiten damit haben, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen, stellen Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen eine Unterstützung dar. Sie betreuen diese Personen individuell und nehmen beispielsweise pflegerische oder erzieherische Aufgaben wahr. Außerdem erarbeiten sie Konzepte für neue sonderpädagogische Angebote.
Für diesen Beruf finden auch die Bezeichnungen Behindertenpädagoge und Erzieherin für Sonderpädagogik Verwendung.
Häufig werden auch Lehrer und Lehrerinnen mit einem abgeschlossenen Studium der Sonderpädagogik als Sonderpädagogen bezeichnet. Um diese soll es hier jedoch nicht gehen; Informationen zu Sonderpädagogen mit schulischem bzw. lehrendem Schwerpunkt sind auf der Seite zu Förderschullehrern und Sonderschullehrerinnen zu finden.
Angrenzende Berufe sind unter anderem Sozialpädagogischer Assistent, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heilerziehungspflegerin und Erzieher.
Ein Sonderpädagoge betreut Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung und ermöglicht diesen eine Eingliederung in Schule oder Beruf sowie eine selbstständige Lebensgestaltung. Im Alltag unterstützt er die Personen entsprechend ihres individuellen Förderbedarfs. Er nimmt vor allem erzieherische Aufgaben wahr und übt pflegerische Tätigkeiten aus, hilft also beispielsweise bei der Körperpflege.
Außerdem berät er die Angehörigen der zu betreuenden Personen und erarbeitet zielgruppenspezifische sonderpädagogische Unterstützungsangebote und Bildungsangebote, beispielsweise in den Bereichen Frühförderung und Erwachsenenbildung. Auch die Durchführung dieser Angebote kann zu den Aufgaben eines Sonderpädagogen gehören.
Sonderpädagogen sind vor allem im Sozialwesen beschäftigt und arbeiten beispielsweise in sonderpädagogischen Schulen, Heimen oder Tagesstätten. Auch Altenheime, Behindertenwohnheime und ambulante Pflegedienste stellen potenzielle Arbeitgeber für Sonderpädagogen dar.
Sonderpädagogin ist eine Weiterbildung, die innerhalb von drei Jahren abgeschlossen wird. Neben dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung muss für die Ausübung dieses Berufs aufgrund der Arbeit mit Minderjährigen üblicherweise auch ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Um zur Teilnahme an der Weiterbildung zugelassen zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Pädagogik, zum Beispiel zur Heilerziehungspflegerin oder zur Erzieherin, in Kombination mit einschlägiger Berufspraxis in diesem Bereich erforderlich. Im Rahmen der Weiterbildung zur Sonderpädagogin werden unter anderem folgende Inhalte vermittelt:
Wer nach der abgeschlossenen Weiterbildung seine Karrierechancen weiter ausbauen möchte, kann dies durch ein Studium erreichen. Durch den Weiterbildungsabschluss kann ein Studium auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung aufgenommen werden. Naheliegend ist beispielsweise ein Studium in einem der folgenden Studiengänge:
Mithilfe von Anpassungsweiterbildungen können Sonderpädagoginnen ihr erworbenes berufliches Wissen an neue Entwicklungen anpassen oder erweitern. Unter anderem werden Anpassungsweiterbildungen in folgenden Themenbereichen angeboten:
Für den Umgang mit Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sollten Sonderpädagoginnen in jedem Fall Sorgfalt, Einfühlungsvermögen, Umsicht und Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Auch Kommunikationsstärke und Freude an der Arbeit mit Menschen sind wichtige Voraussetzungen für die Arbeit in diesem Beruf. Zudem sollten Sonderpädagoginnen psychisch belastbar sein, da ihr Beruf zahlreiche psychische Herausforderungen mit sich bringt. Darüber hinaus sollte eine Bereitschaft für Körperkontakt mit den zu betreuenden Menschen bei pflegerischen Tätigkeiten bestehen. In einigen sonderpädagogischen Einrichtungen kann es zu Schichtdienst kommen und im Bereich der ambulanten Pflege sind die Arbeitszeiten häufig unregelmäßig – hierfür sollte also ebenfalls eine Bereitschaft vorhanden sein.