Einzelne Viertel, gesamte Städte sowie ländliche Regionen und Kommunen befinden sich in einer ständigen dynamischen Entwicklung. Diese geschieht nicht unkontrolliert, sondern wird von Stadt- und Regionalplanern bzw. -planerinnen (häufig auch nur Stadtplaner und Stadtplanerinnen genannt) geplant, begleitet und betreut.
Im Zentrum der Aufgaben einer Stadt- und Regionalplanerin steht die Raumentwicklung. Zunächst analysiert sie die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Begebenheiten und die daraus resultierenden Bedürfnisse des untersuchten Raumes. Daraus werden Strategien und Maßnahmen abgeleitet, wie die städtische bzw. ländliche Entwicklung gestaltet und verbessert werden könnte.
Die Stadtplanerin erstellt Flächennutzungs- und Bebauungspläne, um zu entscheiden, wo Unternehmen, Schulen, Einkaufszentren und andere Einrichtungen angesiedelt werden sollten. Auch die Verkehrsplanung kann in diesem Zusammenhang in den Aufgabenbereich einer Stadtplanerin fallen. Die geplanten Vorhaben bereitet sie außerdem grafisch vor.
Bei ihrer Arbeit muss sie viele rechtliche, funktionale gestalterische und organisatorische Vorgaben berücksichtigen. Soziale und umweltrechtliche Bedingungen sind ebenso zu beachten wie Besonderheiten des Natur- und Denkmalschutzes. Um all diese Vorschriften umfassend einzuhalten, findet häufig eine Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten wie Bauingenieurwesen und Verkehrsplanung statt.
Den Entwicklungsprojekten steht meist nur ein begrenztes Budget zur Verfügung. Daher ist eine wichtige Aufgabe der Stadtplanerin, vor Beginn eines Projektes die Kosten zu kalkulieren und die Entwicklung während der Umsetzung stets im Blick zu behalten.
Zudem unterliegen die Projekte häufig starkem öffentlichen Interesse. Daher kann es in den Aufgabenbereich einer Stadt- und Regionalplanerin fallen, Beiträge für öffentliche Diskussionen auf Informationsveranstaltungen bereitzustellen und die Öffentlichkeit, Verwaltung und Politik zu informieren und zu beraten. Stadt- und Regionalplanerinnen können ebenfalls als Gutachterinnen tätig sein.
Eine Stadtplanerin findet in Institutionen Beschäftigung, die auf die Planung von größeren Bau- und Entwicklungsmaßnahmen spezialisiert sind. Neben Stadtplanungsbüros bieten folgende Einrichtungen gute Karrierechancen:
Aufstiegsmöglichkeiten ergeben sich beispielsweise durch ein weiterführendes Studium in den Fächern Stadt- und Regionalplanung, Regionalmanagement und Infrastrukturmanagement. Eine Stadtplanerin, die eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt, muss meist eine Promotion oder Habilitation vorweisen.
Meist wird mindestens ein grundständiges Studium in Architektur, Stadt- und Regionalplanung oder Geographie mit dem Schwerpunkt Stadt- und Raumplanung gefordert. Darüber hinaus darf sich nur Stadtplaner nennen, wer in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste der Landesarchitektenkammer eingetragen ist. Die Voraussetzungen für diesen Eintrag sind landesrechtlich geregelt.
Die Stadt- und Raumplanung erfordert analytisches, wirtschaftliches und rechnerischen Denken. Auch räumliches Vorstellungsvermögen ist eine wichtige Kompetenz, die ein Stadtplaner mitbringen sollte. Außerdem steht er während seiner Arbeit mit seinen Auftraggebern, Vertretern der Verwaltung und Politik und gegebenenfalls auch mit der Öffentlichkeit im Kontakt. Daher muss ein Stadtplaner kommunikativ und durchsetzungsstark sein. Die geplanten Vorhaben präsentiert er sicher und selbstbewusst.
Ist ein Stadtplaner überregional tätig, so sollte er ebenfalls bereit sein, häufig zu reisen. Viele Arbeitgeber fordern darüber hinaus Kenntnisse in geographischen Informationssystemen (GIS), damit räumliche Daten aufbereitet und präsentiert werden können.