Mehr als 400.000 Ehen werden jedes Jahr in Deutschland geschlossen. Damit eine Ehe rechtlich gültig ist, bedarf es eines Standesbeamten bzw. einer Standesbeamtin. Doch obwohl jener Berufsstand gemeinhin nur mit der Trauung von Paaren verbunden wird, macht diese nur einen kleinen Teil des gesamten Aufgabenbereichs aus: Als Angestellter der Verwaltung ist die Arbeit im Standesamt vor allem auch ein Bürojob.
Als Angestellter des Standesamtes ist ein Standesbeamter für die Bearbeitung aller sogenannten Personenstandsfälle verantwortlich – hierzu zählen Eheschließungen, aber vor allem auch Geburten und Todesfälle. Die Sachbearbeitung und Urkundenführung jener demographischen Ereignisse findet klassisch im Büro statt. Weitere Pflichten sind die Prüfung von Ehefähigkeit und Adoptionsfähigkeit sowie alle Fragen der Namensführung: Es ist also ein Standesbeamter, der anhand festgelegter rechtlicher Grundlagen darüber entscheidet, ob ein Kind einen extravaganten Namen erhalten darf – bei diesem Beschluss steht stets das Wohl des Kindes im Vordergrund. Bisweilen kann es vorkommen, dass ein Standesbeamter woanders benötigt wird – in diesem Fall übernimmt dieser dann auch allgemeine Verwaltungsaufgaben.
Bei der Eheschließung sorgt der Standesbeamte für den korrekten Ablauf der Trauung. Neben sämtlichen formalen Bestimmungen kümmert er sich ebenso um eine passende Rede sowie sonstige Äußerlichkeiten, z. B. die Organisation des gewünschten Musikstücks.
Ein Standesbeamter arbeitet in Standesämtern von Städten und Kommunen. Somit ist er ein Beschäftigter des öffentlichen Dienstes.
Bei der Standesbeamtin handelt es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf, welchen man direkt nach der Schule anstreben kann. Bevor jemand die Berechtigung zur Verheiratung von Paaren erhält, steht in der Regel erst einmal eine gewöhnliche Beamtenlaufbahn in der inneren Verwaltung an, entweder im mittleren oder im gehobenen Dienst. Hierfür muss der sogenannte Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen werden, im ersten Fall beinhaltet dies eine zweijährige Ausbildung, im zweiten Fall ein dreijähriges Bachelorstudium.
Erst danach kann durch die Teilnahme an einem zweiwöchigen Lehrgang die Weiterbildung zur Standesbeamtin wahrgenommen werden. Lehrinhalte sind hier etwa Sterbefallbeurkundung, Abstammungs- und Namensrecht sowie Staatsangehörigkeitsrecht. Vielerorts qualifizieren sich mittlerweile auch Verwaltungsfachangestellte der Kommunalverwaltung hierfür – dies ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf, der allerdings nicht zur Verbeamtung führt. Somit sind nicht alle Standesbeamtinnen tatsächlich Beamtinnen.
Auch nachdem der Status der Standesbeamtin erreicht wurde, stehen regelmäßige Weiterbildungen an, da sich gesetzliche Vorschriften ständig ändern können.
Eine Standesbeamtin sollte strukturiert und organisiert arbeiten und zudem große Sorgfalt sowie Präzision mitbringen, um alle Verwaltungsaufgaben zu bewältigen. Gleichzeitig handelt es sich nicht um eine rein bürokratische Tätigkeit, weshalb eine Standesbeamtin auch Verantwortungsbewusstsein, Offenheit und Freude am Umgang mit Menschen besitzen sollte.