Wer sich um die würdevolle Bestattung eines geliebten Tieres kümmert, ist als Tierbestatter oder Tierbestatterin meist in Tierbestattungsinstituten, auf Tierfriedhöfen oder in speziellen Tierkrematorien tätig. Die Arbeit mit den verstorbenen Haustieren wie Hamstern, Meerschweinchen und Katzen, aber auch größeren Tieren wie Hunden und Pferden stellt eine Reihe an Anforderungen an das Persönlichkeitsprofil dieser Personen. Nicht zu verwechseln ist dieser Beruf mit dem Abdecker beziehungsweise der Abdeckerin, welche die Körper von toten (Nutz-)Tieren ohne anschließendes Bestattungszeremoniell beseitigen und verwerten.
Die Aufgaben einer Tierbestatterin sind umfangreich und beinhalten nicht nur die Organisation und Durchführung einer Bestattung oder Einäscherung der verstorbenen Tiere. Auch müssen Tierbestatterinnen die Tiere in das Bestattungsunternehmen transportieren, die Tierhalter und Tierhalterinnen bei der Planung der Beisetzung beraten, dabei deren individuellen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigen sowie den Verkauf von Urnen oder anderem Zubehör wie Erinnerungsstücke leiten. Der angemessene Umgang mit den trauernden Besitzern und Besitzerinnen ist dabei von essenzieller Wichtigkeit. Oftmals begleiten Tierbestatterinnen die Tierhalter und Tierhalterinnen in ihrer Trauer und übernehmen auf der Beisetzung nicht nur die organisatorischen Aufgaben, sondern halten manchmal auch sorgfältig ausgearbeitete Trauerreden. Ebenfalls gehören administrative Tätigkeiten zu ihrem Arbeitsalltag, etwa die Bearbeitung von Anfragen oder Buchhaltung. Außerdem ist die Kenntnis von rechtlichen Vorschriften für die würdevolle Bestattung oder Einäscherung des verstorbenen Vierbeiners von Bedeutung, vor allem beim Begräbnis größerer Haustiere.
Tierbestatter sind meist als Angestellte in Tierbestattungsinstituten oder auf Tierfriedhöfen sowie in Tierkrematorien beschäftigt, die oftmals in die Kompetenz von Gemeinden fallen. Hier gelten die entsprechenden Regelungen für Gemeindebedienstete. Somit sind Tierbestatter in der Regel Angestellte im öffentlichen Dienst.
Ebenso ist eine Selbstständigkeit in diesem Beruf möglich. So gibt es beispielsweise eine Vielzahl von als Familienunternehmen geführten Tierbestattungsinstituten.
Der Ausbildungsgang eines Tierbestatters ist nicht eindeutig geregelt, denn einen offiziellen Bildungsweg gibt es nicht. Eine Ausbildung in einem Bestattungsinstitut kann als Hintergrund hilfreich sein. Auch ein Quereinstieg in dieses Berufsfeld ist möglich. Damit existieren keine speziellen Anforderungen eines bestimmten (Hoch-)Schulabschlusses.
Möchten sich Tierbestatter weiterbilden und eine Prüfung hierüber ablegen, können sie durch die freiwillige Teilnahme an einem speziellen Qualifizierungsprogramm in Kooperation der Rosengarten Tierbestattung mit der Industrie- und Handelskammer ein entsprechendes IHK-Zertifikat erhalten. Auch ist die Weiterbildung durch die Prüfung zum Bestattermeister oder zum Bestattungsfachwirt möglich. Je nach Bundesland variieren außerdem die Beschränkungen zur Ausübung des Berufes als selbstständiger Tierbestatter: In einigen Bundesländern ist zur Gründung eines eigenen Tierbestattungsunternehmen lediglich der Nachweis eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich.
Die besonderen persönlichen Anforderungen an einen Tierbestatter erfordern nicht nur Tierliebe und das Verständnis für den Verlust und die Trauer von ehemaligen Tierhaltern und Halterinnen, sondern vor allem Respekt vor dem verstorbenen Tier. Daher sind Geduld und Einfühlvermögen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Empathie für den Umgang mit Menschen sowie eine Kommunikationsfähigkeit maßgebliche Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit. Organisatorische Fähigkeiten und die Bereitschaft zur flexiblen Erreichbarkeit, auch zu unüblichen Dienstzeiten, erfordern starke Nerven. Psychische Stabilität ist insbesondere für den Umgang mit bei Unfällen oder Operationen verstorbenen Tieren gefragt, der Umgang mit Gerüchen, Tierhaaren und Staub gehört ebenfalls zur Tätigkeit. Tierbestatter müssen über einen Führerschein der Klasse B verfügen, damit sie die Transportation der Tiere durchführen können und damit mindestens 18 Jahre alt sein, um diesem Beruf nachzugehen.