Zahnärzte und Zahnärztinnen gehören zur Berufsgruppe der Humanmediziner und sind auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheitenspezialisiert. In diesem Bereich erheben sie Befunde, erkennen Anomalien der Zahnstellung und greifen zahnmedizinisch ein bzw. führen zahnmedizinische Behandlungen und Therapiemaßnahmen durch. Die Berufsbezeichnung Zahnarzt darf nur von Absolventen eines zahnmedizinischen Studiums geführt werden.
Schon seit frühester Menschheitsgeschichte ist die Bedeutung von Mundhygiene bekannt. Während in lang vergangen Tagen Zahnpflege mit Minzen, Kauhölzern und pflanzlichen Extrakten durchgeführt wurde und das Zähneziehen den Barbieren überlassen war, sind heute Zahnärztinnen dafür zuständig. Vor der Untersuchung, während der Zahnärztinnen die Mundhöhle kontrollieren, Zahnstein ausfindig machen und den Zustand von Zahnwänden und Füllungen untersuchen, erfolgt die Anamnese. Bei ihrer täglichen Arbeit führen Zahnärztinnen nicht nur Behandlungen (darunter auch Zahnwurzelbehandlungen) durch und verabreichen Narkosen, sie bohren kranke Zähne auf, legen Füllungen oder überkronen Zähne. Ist ein Zahn nicht mehr zu retten, ziehen sie diesen und setzen ggf. Zahnimplantate ein. Abgestorbene Nerven werden durch Reaktionstests lokalisiert. Sowohl Gewebeverändungen im Mund- und Kieferbereich als auch Kariesbefall in den Zahnzwischenräumen werden von Zahnärztinnen mithilfe von Röntgenaufnahmen entdeckt. Zu ihren allgemeinen Aufgabengehört zusammengefasst:
Zahnärzte können unter anderem entweder als Privatzahnarzt in freier Praxis, als Vertragszahnarzt oder als angestellter Zahnarzt in einer Klinik, einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum tätig sein. Dies setzt unter Umständen eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Assistenzzahnarzt voraus. Sie finden darüber hinaus bei Unternehmen der Pharmaindustrie, bei Krankenversicherungen, Gesundheitsämtern oder in Zahnärztekammern Arbeit.
Die Mehrheit der Zahnärzte führt selbstständig eine Praxis, auch wenn die Anzahl der angestellten Zahnärzte in den letzten Jahrzehnten deutlich angestiegen ist. Nahezu alle Zahnärzte in Deutschland beantragen eine Zulassung als Vertragszahnarzt beim Zulassungsausschuss, da mehr als 85 Prozent der Menschen in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und gesetzlich versicherte Patienten in der Regel von ihren Krankenkassen keine Kostenerstattung für eine Behandlung bei einem Privatzahnarzt erhalten. Vertragszahnärzte sind dazu verpflichtet, alle gesetzlich versicherten Patienten zu behandeln.
Ein erfolgreich abgeschlossenes Zahnmedizinstudium qualifiziert für den Beruf des Zahnarztes. Die Regelstudienzeit beträgt elf Semestereinschließlich der Prüfungszeit für die zahnärztliche Prüfung und ist in einen vorklinischen und einen klinischen Teil aufgegliedert. Die zahnärztliche Ausbildung in Deutschland umfasst eine naturwissenschaftliche und eine zahnärztliche Vorprüfung sowie eine zahnärztliche Prüfung. Während im vorklinischen Teil medizinisches und zahnmedizinisches Grundlagenwissen vermittelt wird, erfolgt im klinischen Studienabschnitt die praktische Ausbildung und an ihrem Ende das abschließende Examen.
Nach erfolgreichem Ablegen des Staatsexamens erhält ein Zahnmediziner auf Antrag die Approbation als Zahnarzt. Beginnt ein Zahnarzt mit seiner Berufsausübung, wird er automatisch Zwangsmitglied in der für ihn zuständigen Zahnärztekammer, die bis zu seinem Lebensende seine Berufsausübung beaufsichtigt. Neben der Möglichkeit zur Promotion und Habilitation können Zahnärzte Weiterbildungen zum Kieferorthopäde, Facharzt für Oralchirurgie oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wahrnehmen.