Bei wenigen Menschen kommt Vorfreude auf, wenn ihnen ein Zahnarztbesuch bevorsteht. Eine freundliche Stuhlassistenz kann der zahnmedizinischen Behandlung jedoch den Schrecken nehmen und ist dem Arzt bzw. der Ärztin darüber hinaus eine unabdingbare Unterstützung bei der Arbeit. Als Stuhlassistenz arbeiten Zahnmedizinische Fachangestellte.
Eng verwandte Berufe sind Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Zahnmedizinischer Fachassistent (ZMF) und Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV).
Als Assistentin einer Zahnmedizinerin bereitet die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Untersuchungen und Operationen vor und nach und begleitet diese. Ihr Aufgabenbereich am Behandlungsstuhl wird auch als Stuhlassistenz bezeichnet. Neben der fachlichen Assistenz ist sie ebenso maßgeblich für die Patientenbetreuung vor und nach der Behandlung zuständig.
Zu den Aufgaben der Stuhlassistenz gehört die Assistenz während der Behandlung, also etwa das Absaugen von Speichel und Anreichen von Instrumenten. Darüber hinaus bereitet die ZFA den Behandlungsbereich vor und nach. Dazu gehören das Bereitlegen und die Desinfektion der Behandlungsinstrumente.
Außerdem führt sie einige standardisierte Behandlungen wie Röntgen, Zahnabformung und Zahnsteinentfernung selbständig durch. Ebenso kann es zu ihren Aufgaben gehören, Abdrücke abzunehmen und Modelle herzustellen.
Neben der Assistenz bei Behandlungen ist die Stuhlassistentin auch für allgemeine Tätigkeiten der ZFA zuständig. Dies beinhaltet unter anderem Leistungserfassung und -dokumentation zur Erfassung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Außerdem können Praxisorganisation und -verwaltung sowie Qualitätsmanagement der Praxis Teil ihres Aufgabenbereichs sein.
Die Tätigkeit der Stuhlassistenz selbst findet im Behandlungsbereich einer zahnmedizinischen Praxis statt. Da sich das Tätigkeitsfeld einer ZFA jedoch über die Stuhlassistenz hinaus erstreckt, zählt zu ihren Arbeitsorten beispielsweise auch der Empfang der Praxis.
Als Stuhlassistent arbeitet ein ausgebildeter Zahnmedizinischer Fachangestellter. Voraussetzung ist der Abschluss der gleichnamigen dreijährigen Ausbildung. Die Ausbildung ist formal nicht an einen Schulabschluss gebunden, kann jedoch durch einen Realschul- oder Gymnasialabschluss in ihrer Dauer auf zwei Jahre verkürzt werden.
Für die Arbeit als Stuhlassistenz ist darüber hinaus keine Fortbildung erforderlich.
Da Gesundheit und Wohlbefinden der Patienten zum Teil direkt von seiner Arbeit abhängen, sollte der ZFA stets gewissenhaft arbeiten. Er sollte eigenverantwortlich und selbstständig agieren können und darüber hinaus ausgeprägte Teamfähigkeit unter Beweis stellen. Wünschenswert ist darüber hinaus ein freundliches Auftreten im Umgang mit den Patienten.