Kieferchirurgen und Kieferchirurginnen (bzw. Fachärzte und Fachärztinnen für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie) untersuchen den Mund- und Kieferbereich von Patienten und führen Eingriffe durch. Zusätzlich nehmen sie auch organisatorische Aufgaben wahr.
Für diesen Beruf finden auch die Bezeichnungen Mund-Kiefer-Gesichtschirurg bzw. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgin sowie Oralchirurg bzw. Oralchirurgin Verwendung.
Der Arbeitsalltag eines Kieferchirurgen besteht unter anderem darin, Patienten zu untersuchen und Erkrankungen zu diagnostizieren. Er führt Untersuchungen im Mundraum, an den Zähnen und am Kiefer durch, beispielsweise mithilfe von Ultraschall- oder Röntgengeräten.
Anschließend führt der Kieferchirurg die notwendigen Eingriffe und Operationen durch. Unter anderem entfernt er Weisheitszähne, setzt Zahnimplantate ein und korrigiert Fehlstellungen des Kiefers. Auch Behandlungen von Tumoren im Bereich des Kopfes und Knochentransplantationen in Mund und Kiefer werden vom Kieferchirurgen durchgeführt. Er berät Patienten hinsichtlich der Behandlungsmöglichkeiten und Kosten und erstellt ihnen einen Therapieplan.
Auch die Bereiche der Prävention und Rehabilitation gehören zum Aufgabengebiet des Kieferchirurgen. Er informiert seine Patienten über Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen und führt diese durch. Außerdem veranlasst er Rehabilitationsmaßnahmen wie Physiotherapie.
Darüber hinaus nimmt der Kieferchirurg auch organisatorische Tätigkeiten wahr. In Fachpraxen rechnet er erbrachte Leistungen ab, dokumentiert die Behandlungen und erstellt Gutachten. In Krankenhäusern ist er unter anderem für die Koordination der Aufnahme und Entlassung von Patienten zuständig. In einigen Fällen übernimmt er auch die Leitung der Station.
Bei seiner Arbeit hat der Kieferchirurg stets die ärztliche Schweigepflicht und die Vorschriften zur Hygiene einzuhalten. Für letztere trägt er sterile Kleidung und einen Mundschutz.
Kieferchirurgen, die in der Forschung und der Lehre tätig sind, arbeiten an Forschungsprojekten und halten Vorlesungen und Seminare ab.
Kieferchirurgen sind im Gesundheitswesen beschäftigt. Sie finden vor allem in Krankenhäusern, Kliniken und Facharztpraxen eine Anstellung. Zudem arbeiten sie an Universitäten und sind dort im Bereich der Forschung und der Lehre tätig.
Für die Arbeit als Kieferchirurgin muss eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachärztin für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie absolviert werden. Um zu dieser zugelassen zu werden, sind ein Studium der Zahnmedizin, das mit dem zahnärztlichen Staatsexamen abgeschlossen wurde, und die Zulassung zur Ausübung des Arztberufes (Approbation) erforderlich.
Wer einen beruflichen Aufstieg anstrebt, kann dies mithilfe eines ergänzenden und weiterführenden Studiums erreichen. Hierfür bieten sich beispielsweise die folgenden Studiengänge an:
Eine Promotion ermöglicht Kieferchirurginnen eine wissenschaftliche Karriere an einer Hochschule. Für die Arbeit als Hochschulprofessorin ist meist eine Habilitation erforderlich.
Mithilfe von Anpassungsweiterbildungen können Kieferchirurginnen ihr berufliches Wissen auffrischen oder vertiefen. Hierfür stehen unter anderem die folgenden Themenbereiche zur Wahl:
Wichtige Fähigkeiten für den Beruf der Kieferchirurgin sind unter anderem Präzision und Konzentrationsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen. Außerdem sollte eine Kieferchirurgin eine Bereitschaft für Schichtarbeit und Bereitschaftsdienst sowie für Arbeit an Wochenenden, an Feiertagen und in der Nacht mitbringen.