Amtsvormunde vertreten unmündige Personen rechtlich. In den meisten Fällen vertreten sie Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, die Vormundschaft auszuüben, entmündigte Personen oder minderjährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Andere Bezeichnungen sind Rechtsfürsorger oder Sachverwalterin.
Die Hauptaufgabe von Amtsvormunden ist es, Klienten gesetzlich zu vertreten. Ihre Klienten sind hauptsächlich Minderjährige, Asylbewerber und Entmündigte. Amtsvormunde führen Bankgeschäfte und Vermögensverwaltungen ihrer Klienten. Bei Verhandlungen sind sie die gesetzliche Vertretung, wenn es beispielsweise um die Festsetzung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen geht. Auch sonst bilden sie die gesetzliche Vertretung zur Wahrung und Durchsetzung aller anfallenden rechtlichen und finanziellen Interessen ihrer Klienten. Außerdem sind sie der Ansprechpartner für ihre Klienten und geben Auskunft in Rechtsfragen und leisten Hilfestellungen. Sie versuchen, ein enges und vertrauensvolles Verhältnis zu dem zu betreuenden Kind oder Jugendlichen aufzubauen. Während der Arbeit mit dem Unmündigen versuchen sie, ihre Klienten mit in Entscheidungen einzubeziehen. Zusätzlich verwalten sie die Unterhaltszahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Sozialhilfe und andere Kostenbeträge. Sie achten darauf, dass Fristen eingehalten werden und Zahlungen termingerecht erfolgen. Um den Überblick nicht zu verlieren, führen sie eine Kartei ihrer Klienten, in der die Unterlagen und Akten aufbewahrt werden.
Amtsvormunde arbeiten in sozialen Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Dies sind meistens Jugendämter. Da sie auch bei Gerichtsverhandlungen anwesend sind, um ihren Klienten zu vertreten, sind sie auch im Gericht tätig.
Interessierte, die Vormund werden wollen, benötigen ein abgeschlossenes Studium im Bereich Verwaltung oder Sozialpädagogik. Zusätzlich müssen sie Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in den Bereichen Recht, Verwaltung, Pädagogik, Psychologie und Soziologie vorweisen. Außerdem ermöglicht Interessierten das abgeschlossene Studium in der Rechtswissenschaft mit erster Staatsprüfung den Zugang zu dem Beruf.
Da Vormunde in Gerichten ihre Klienten vertreten, ist das Wissen über den Aufbau und die Ablauforganisation von Verwaltung und Gerichten, insbesondere von Familiengerichten unabdingbar. Besonders wichtig sind Kenntnisse im Bereich Zivil- und Verwaltungsrecht. Neben dem Fachwissen müssen Vormunde ein pädagogisches Gespür in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen mitbringen. Es hilft, wenn sie über psychologisches und soziologisches Grundwissen verfügen. Vormunde brauchen ein sicheres Auftreten im Gerichtssaal, aber genauso viel Empathie im Umgang mit den Klienten, die meistens Kinder und Jugendliche sind.