In Deutschland gibt es etwa 600 Jugendämter, deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für das Wohl junger Menschen zuständig sind. Dazu fallen Aufgaben sowohl im sozialpädagogischen als auch im administrativen Bereich an. Entsprechend qualifizieren verschiedene Ausbildungen und Studiengänge für die Tätigkeit als Jugendamt-Mitarbeiter oder Jugendamt-Mitarbeiterin.
Diese schreiten nicht nur im Notfall – der Gefährdung des Kindeswohls – ein, sondern sind auch in der Straßensozialarbeit oder in Jugendhäusern tätig, um jungen Menschen auf dem Weg zum Erwachsenwerden zu unterstützen. In anderen Fällen leisten sie straffällig gewordenen Jugendlichen Rechtsbeistand oder vertreten sie als Amtsvormund. Darüber hinaus sind sie eine zentrale Anlaufstelle für Familien, die aus verschiedenen Gründen Probleme bei der Erziehung oder der Betreuung ihrer Kinder haben. Jugendamt-Mitarbeiterinnen leisten hier Rat und Unterstützung.
Verwandte Berufe sind Streetworkerin, psychosozialer Berater, Verwaltungsfachangestellte, Erzieher, Jugend- und Heimerzieherin, Sozialarbeiter und Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen.
Die Aufgaben, die einem Jugendamt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) übertragen sind, umfassen allgemeine und individuelle Tätigkeiten im Kinderschutz und Jugendschutz. Darunter fallen die Förderung der örtlichen Jugendarbeit genau wie der erzieherische Kinderschutz in Notsituationen oder die Erteilung von Pflegeerlaubnissen an Tagesmütter. Eine Jugendamt-Mitarbeiterin fokussiert sich je nach Bildungsweg und den Bestimmungen der Stadt bzw. des Landkreises ihres Amts auf bestimmte Arbeitsfelder. In allen Tätigkeitsbereichen kommen in verschiedener Gewichtung soziale und bürokratische Aufgaben zusammen.
Im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sind Jugendamt-Mitarbeiter als Sozialarbeiter tätig. Sie beraten Kinder und Erziehungsberechtigte oder greifen bei konkreten Notsituationen ein. Themen können eine Trennung oder allgemeine Überforderung der Familie sein, aber auch Gewalt und Vernachlässigung. Der Jugendamt-Mitarbeiter überprüft Mitteilungen der Kindeswohlgefährdung, stattet Hausbesuche ab, und entscheidet dann über das weitere Vorgehen bzw. bereitet, wenn nötig, etwaige Gerichtstermine vor. Seine Arbeit muss er genau dokumentieren, um sich rechtlich absichern zu können.
In der Jugendarbeit warten allgemeinere Aufgaben auf Jugendamt-Mitarbeiterinnen: Sie unterstützen die Bildungsarbeit und Jugendarbeit im Verantwortungsbereich ihres Jugendamts. Gemeinsam stellen sie sicher, dass vor Ort ausreichend Angebote für Jugendliche zur Verfügung stehen. Dazu müssen zum Beispiel auch Fördermittelanträge eingereicht werden. Als mobile Mitarbeiterinnen sind sie viel unterwegs, stehen im direkten Austausch mit Jugendlichen (z.B. in Jugendzentren) und bringen gemeinsame Projekte ins Rollen. Ihre Aufgabe ist es, die aktive Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft zu fördern.
In Kindertagesstätten ihrer Stadt oder ihres Landkreises sind Jugendamt-Mitarbeiterinnen als Erzieherin tätig. Sie fördern und fordern die Kinder spielerisch in ihrer Entwicklung bis zum Grundschulalter und beziehen eventuelle Förderschwerpunkte wie Behinderungen oder Sprachbarrieren mit ein.
Als Amtsvormund sind Jugendamt-Mitarbeiterinnen Vormund Minderjähriger, deren Eltern aus verschiedenen Gründen ihr Sorgerecht nicht ausüben können. Sie stehen in engem Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen, ihren Betreuerinnen und den Familien. Sie vertreten ihre Schützlinge vor Gericht und sind unter anderem für die finanzielle Kalkulation eines angemessenen Unterhalts verantwortlich. Dieser wird in der wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragt. Dort dreht sich die Arbeit der Jugendamt-Mitarbeiterinnen darum, die finanziellen Bedingungen guter Kinderarbeit und Jugendarbeit abzusichern. Als Verwaltungsfachangestellte kontrollieren sie eingehende Rechnungen und entschieden, welche Kosten eine Familie selbst übernehmen muss und welche die öffentliche Hand zur Verfügung stellt. Dazu muss Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen der anderen Arbeitsbereiche gehalten werden sowie zahlreiche Anträge geschrieben und eingereicht werden.
Jugendamt-Mitarbeiter sind in den verschiedenen Abteilungen eines Jugendamts angestellt. Damit sind sie im öffentlichen Dienst von Stadt oder Landkreis tätig. Mitarbeiter im höheren Dienst sind mitunter verbeamtet. Ihre Arbeit verbindet Schreibtischtätigkeiten im Büro mit mobilen Einsätzen. Arbeitsbereiche, die zum Jugendamt gehören, sind:
Als Jugendamt-Mitarbeiterin kann man sowohl eine Ausbildung als auch ein Studium absolviert haben. Beides qualifiziert schließlich für verschiedene Tätigkeitsbereiche im Amt. Um als Sozialarbeiterin Familien mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, Förderprogramme für Jugendliche zu entwickeln oder als Amtsvormund Verantwortung zu übernehmen, wird in der Regel ein Studium vorausgesetzt. Dazu bieten sich verschiedene Bachelor- und Masterstudiengänge bzw. Diploma mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik an. Diese lassen sich mit Fachhochschulreife oder Abitur an Universitäten und Fachhochschulen absolvieren, oft auch in praxisorientierten Studiengängen bzw. dual. Ein Bachelorstudium nimmt dabei regulär vier, ein weiterführendes Masterstudium zwei Jahre in Anspruch. Wer als Erzieherin an einer städtischen Kindertagesstätte tätig sein will, macht eine Ausbildung zur Erzieherin, die in der Regel drei Jahre dauert und einen Haupt- oder Realschulabschluss voraussetzt. Nach einer pädagogischen Berufsausbildung ist auch eine Umschulung zur Erzieherin möglich.
Um Aufgaben in der Verwaltung und der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu übernehmen, gibt es für Jugendamt-Mitarbeiterinnen den Weg in den mittleren Verwaltungsdienst und in den höheren Verwaltungsdienst: Der mittlere Dienst setzt einen Realschulabschluss oder die Fachoberschulreife voraus; die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten findet im Betrieb statt. Dagegen qualifizieren für den höheren Dienst ein Diplom, Bachelor- oder Masterstudium. Dieses muss an einer Fachholschule oder Universität absolviert worden sein und setzt also die Fachhochschulreife oder das Abitur voraus. Wer eine Verbeamtung als Jugendamt-Mitarbeiterin anstrebt, sollte ein Diplom oder einen Masterabschluss vorweisen können.
Ohne starke Nerven und ehrliches Engagement für Kinder und Jugendliche lässt sich die Arbeit im Jugendamt nicht meistern. Jugendamt-Mitarbeiter sollten die Fähigkeit besitzen, vorurteilsfrei und empathisch an Personen und Familien heranzutreten – und das auch in Notsituationen. Bei der Beratung oder im akuten Notfall sollten sie geduldig, aber auch selbstbewusst sprechen und handeln können. Dabei dürfen sie weder den Kindern noch ihren Erziehungsberechtigten vorschnell absprechen, eigenverantwortlich handeln zu können, sondern sollten einen respektvollen Umgang pflegen. Bei Einsätzen vor Gericht, als Vormund oder in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen ist es notwendig, dass Jugendamt-Mitarbeiter frei reden und sich gut ausdrücken können. In der Verwaltung ist mathematisches Verständnis Grundvoraussetzung. In jedem Fall sollten Jugendamt-Mitarbeiter eine dicke Haut mit einem offenen Wesen und organisatorischem Talent in sich vereinen.