Assistenzärzte und Assistenzärztinnen befinden sich meist auf einer Art Zwischenstation ihrer ärztlichen Karriere. Nach einem erfolgreichen Studienabschluss folgt der lange Weg zur Facharztqualifikation (z. B. als Radiologe, Allgemeinmedizinerin, Chirurg, Anästhesistin oder in der Neurologie) und in dieser Zeit gilt man als Assistenzarzt. Eine andere Bezeichnung lautet Weiterbildungsassistent bzw. Weiterbildungsassistentin oder auch Arzt in Weiterbildung bzw. Ärztin in Weiterbildung (AiW).
Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stehen nach wie vor gut – Krankenhäuser kämpfen um Absolventinnen und Absolventen, für die vielen freien Stellen gibt es zu wenig Bewerbungen. Vielleicht ist die lange Ausbildung ein Grund – ca. 12 Jahre braucht es, bis man als Facharzt praktizieren kann. Am Ende stehen jedoch ein gutes Gehalt, der Status der „Götter in Weiß“ und natürlich das gute Gefühl, täglich Menschen zu helfen oder gar Leben zu retten.
5-6 Jahre arbeiten die jungen Absolventen als Assistenzarzt bzw. Assistenzärztin in Kliniken oder (selten) privaten Praxen. Während dieser Zeit erhalten sie eine spezifische Ausbildung in ihrem gewählten Fachgebiet unter Aufsicht eines Fach-, Ober- oder Chefarztes, darunter unter anderem:
Zu ihren Tätigkeiten gehören fachspezifische Arbeiten aber auch allgemeine ärztliche Aufgaben wie Untersuchungen, die Anordnung bestimmter Behandlungen, Durchführung der Visite, Medikamentengabe und Dokumentation.
Voraussetzung für eine Anstellung als „Arzt in Weiterbildung (AiW)“, wie Assistenzärzte auch genannt werden, ist ein abgeschlossenes Medizinstudium. Dies hat eine Regelstudienzeit von 12 Semestern und ist damit einer der längsten Studiengänge. Medizin ist eines der beliebtesten Studienfächer, der NC (Numerus Clausus – benötigte Abiturnote zur Zulassung) gehört zu einem der höchsten in Deutschland. 2016 lag der NC bei mindestens 1,2 – abhängig vom Bundesland, in welchem man Medizin studieren wollte. Allerdings werden nur ca. 20 % der Studienplätze über den allgemeinen NC vergeben. Weitere 20 % werden über die Wartezeit vergeben und die restlichen 60 % über hochschulinterne Auswahlverfahren. Hier stellt jede Hochschule andere und eigene Anforderungen an geeignete Kandidaten. Es dürfen also nicht nur die Jahrgangsbesten Abiturienten Medizin studieren.