Als Assistenzzahnarzt entfernt man zum Beispiel Zahnstein und ähnliche Beläge von den Zähnen der Patienten. Man nimmt außerdem die Behandlung von Karies vor und kürettiert die Zahnfleischtaschen von Parodontitis-Patienten. Weiter ist man dafür zuständig, dem Zahnarzt beim Einpassen von Inlays und Füllungen zu helfen sowie bei der Überkronung von Zähnen. Auch das Einsetzen von Brücken wird vom Assistenzzahnarzt assistiert. Dabei kann es sich ebenfalls um Voll- oder Halbprothesen handeln. Wer in der Kiefernorthopädie arbeitet, kann außerdem beim Anpassen von Geräten zur Korrektur von Zahnstellungen assistieren.
Dabei kann es sich zum Beispiel um Zahnspangen handeln. Als Assistenzzahnarzt informiert man die Patienten über vorsorgliche Maßnahmen und die unterschiedlichen Therapiemaßnahmen bei verschiedenen Erkrankungen der Zähne. Weiter klärt man sie über die korrekte Zahnreinigung auf.Die Zeit als Assistenzzahnarzt ist notwendig, wenn man als Vertragszahnarzt zugelassen werden will. Diese Zulassung wiederum wird benötigt, wenn man eine Zulassung für die gesetzliche Krankenkasse besitzen und damit gesetzlich Versicherte behandeln will.
Wer als Assistenzzahnarzt beziehungsweise Assistenzzahnärztin tätig sein möchte, muss zunächst ein Studium der Zahnmedizin absolviert haben. Dieses Studium an einer Hochschule muss dann mit dem Staatsexamen abgeschlossen werden. Weiter ist es nötig, dass man die Approbation über die Ausübung der Zahnheilkunde besitzt oder die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes erteilt bekommen hat.
Diese Approbation ist in der Approbationsordnung für Zahnärzte geregelt. Sie enthält die nötigen Prüfungen sowie die erforderte Ausbildung. Man richtet dabei den Antrag auf diese Approbation an die Landesbehörde und der Staat erteilt einem das Recht, die Bezeichnung Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin anzuwenden. Außerdem muss man sich verpflichten, sich regelmäßig weiterzubilden und je nach Tätigkeitsbereich unterschiedliche Fachkundenachweise vorzulegen. So zum Beispiel für das Röntgen oder andere Tätigkeiten.
Hat man sich entsprechend qualifiziert, kann man in Zahnarztpraxen oder zahnmedizinischen Kliniken arbeiten. Aber auch andere Kliniken stellen potenzielle Arbeitgeber dar.