Ausbildungsmeister und Ausbildungsmeisterinnen sind in der Erwachsenenbildung und Rehabilitation tätig. Sie organisieren berufliche Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen durch und führen diese durch. Ebenso sind sie in der betrieblichen Ausbildung tätig. Einen sehr verwandten Beruf üben Ausbilder für anerkannte Berufe aus.
Das Arbeitsfeld einer Ausbildungsmeisterin umfasst in erster Linie die Organisation, Gestaltung und Durchführung von Lehrveranstaltungen und Lehrprogrammen für Personen, die eine Ausbildung absolvieren oder ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Dafür muss sie bei jeder ihrer Schülerinnen die individuellen Umstände berücksichtigen und das Lernprogramm an die unterschiedlichen Berufserfahrungen und Vorkenntnisse anpassen. Auch Behinderungen oder Krankheiten ihrer Schülerinnen beachtet sie und richtet die Lernmethoden danach aus. Um ihren Schützlingen eine bestmögliche Ausbildung bzw. Umschulung zu bieten, steht die Ausbildungsmeisterin in engem Kontakt zu Ausbildungsbetrieben, damit sie das Lernprogramm an die Anforderungen der Arbeitgeber anpassen kann.
Ausbildungsmeister arbeiten in der Erwachsenenbildung und gehen ihrer Beschäftigung unter anderem im Sozialwesen, in Religionsgemeinschaften oder in Berufsverbänden nach. Konkret finden sie bei Bildungsträgern für berufliche Schulen Beschäftigung oder arbeiten bei Berufsförderungswerken oder Berufsfortbildungswerken. Außerdem ist es möglich, dass sie in bestimmten Rehabilitationseinrichtungen arbeiten, die auch berufliche Umschulungen anbieten. Der konkrete Arbeitsort von Ausbildungsmeistern ist in Seminarräumen und Unterrichtsräumen oder in Werkstätten und Werkhallen. Außerdem arbeiten sie in Büros, wo sie ihre Unterrichtseinheiten vor- und nachbereiten.
Grundvoraussetzung für eine Beschäftigung als Ausbildungsmeisterin ist eine abgeschlossene Meisterweiterbildung, idealerweise in der angestrebten Branche. Dafür kommen grundsätzlich alle möglichen handwerklichen Berufe in Frage. Die Ausbildungsmeisterin kann vorher beispielsweise als Industriemeisterin aller Spezialgebiete, als Gärtnermeister oder als Metallbauermeisterin gearbeitet haben. Außerdem ist es möglich, nach einer Tätigkeit als Ausbilderin für anerkannte Berufe, als Ausbildungsmeister zu arbeiten. Weiter berufsrelevante Kompetenzen sind pädagogische Kenntnisse, idealerweise im Bereich Berufspädagogik. Außerdem müssen Anwärterinnen eine Ausbildereignungsprüfung ablegen. Diese ist zweigeteilt und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung beinhaltet Multiple-Choice-Aufgaben, während bei der praktischen Prüfung eine betrieblichen Ausbildungssituation präsentiert oder durchgeführt wird und im Anschluss ein Fachgespräch stattfindet.
Zudem werden von einem Ausbildungsmeister Selbstlernkompetenzen verlangt. Er sollte sein Fachwissen außerdem regelmäßig auffrischen, indem er beispielsweise Fortbildungen besucht.
Ein Ausbildungsmeister sollte immer eine gewisse Autorität mitbringen und in der Lage sein, die Aufmerksamkeit der Schüler bzw. Umschüler auf sich zu ziehen und zu halten. In dem Sinne ist es absolut notwendig rhetorisch sicher zu sein, auch um den Schülern die Lehrinhalte nachvollziehbar und verständlich nahezubringen. Zur rhetorischen Sicherheit gehört es ebenfalls, sprachlich und schriftlich sicher zu sein. Weiter muss der Ausbildungsmeister empathisch sein, um die Probleme seiner Schüler verstehen zu können und Hilfestellungen oder Lösungsvorschläge anzubieten. Dafür wird auch eine gute Sozialkompetenz vorausgesetzt. Zuletzt kann es ebenfalls vorkommen, dass ein Ausbildungsmeister außerhalb der regulären Arbeitszeiten arbeiten muss, beispielsweise um den Unterricht vorzubereiten oder um Arbeiten und Klausuren zu konzipieren und zu korrigieren.