Metall ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu finden und daher von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Als Fachleute für diesen Werkstoff vereinen Metallbauermeister und Metallbauermeisterinnen (auch Bauschlossermeister bzw. Bauschlossermeisterinnen oder Schlossermeister bzw. Schlossermeisterin genannt) handwerkliche Expertise und kaufmännisches Verständnis im Metallbauerhandwerk.
Ein Metallbauermeister stellt sicher, dass Metallgitter, Geländer, Treppen oder Fassaden aus Metall fachgerecht und vorschriftsmäßig hergestellt und montiert werden. Insbesondere ist er dafür zuständig, die Arbeitsabläufe zu organisieren und sicherzustellen, dass Fristen und Budgets eingehalten werden. Er leitet Mitarbeiter an und unterstützt sie fachlich. Bei anspruchsvollen Arbeiten wird er auch selbst praktisch tätig. Ein wichtiger Aufgabenbestandteil besteht jedoch darin, bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern mitzuwirken.
Darüber hinaus übernehmen Bauschlossermeister auch kaufmännische Aufgaben. Sie analysieren Kostenfaktoren und stellen gegebenenfalls fest, wie die Kosten gesenkt werden können. Sie verhandeln mit Kunden und Lieferanten, kalkulieren und erstellen Angebote und planen das betriebliche Qualitätsmanagement. Sind sie selbstständig tätig, legen sie außerdem die kaufmännischen, personellen und technischen Rahmenbedingungen ihres Betriebes fest.
Metallbauermeister arbeiten entweder selbstständig oder angestellt in Handwerksbetrieben des Metallbaus. Auch Dachdecker- und Fassadenbaubetriebe sowie industrielle Betriebe des Spezialfahrzeug- und Sondermaschinenbaus kommen als mögliche Einsatzorte infrage.
Um als Metallbauermeister tätig werden zu können, muss die Meisterprüfung zum Metallbauermeister erfolgreich absolviert werden. Diese ist bundesweit einheitlich geregelt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss ein angehender Metallbauermeister eine bestandene Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Metallbauer- oder des Landmaschinenmechaniker-Handwerks vorweisen. Die Ausbildung zum Metallbauer bietet beispielsweise eine gute Grundlage für die Meisterweiterbildung. Alternativ qualifiziert auch eine Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf in Verbindung mit mehrjähriger Berufserfahrung im Metallbauerhandwerk für die Teilnahme an der Meisterprüfung.
Auch Landmaschinenmechanikermeister und Feinwerkmechanikermeister können die Tätigkeit des Metallbauermeisters ausüben. Die Selbstständigkeit in diesem Beruf ist reglementiert, sodass eine bestandene Meisterprüfung als Metallbauermeister notwendig ist, damit ein selbstständiger Betrieb geführt werden darf (sogenannter Großer Befähigungsnachweis oder auch abwertend Meisterzwang).
Für die Ausbildung der Gesellinnen und Gesellen benötigt eine Metallbauermeisterin pädagogisches Geschick. Auch Durchsetzungsvermögen, Sozialkompetenz und Führungsqualitäten sind unverzichtbare Eigenschaften für ihre Tätigkeiten. Um die Arbeitsabläufe effizient zu planen, sollte sie ein Organisationstalent sein, das darüber hinaus über handwerkliches Geschick verfügt. Die Arbeit mit Metall kann körperlich anstrengend sein, weswegen physische Kraft und Ausdauer wichtige Grundlagen sind.