Die praktische Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung muss von einer qualifizierten Fachkraft begleitet werden. Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen sind für diese praktische Ausbildung in Gesundheitsfachberufen zuständig und bilden somit die Schnittstelle zwischen Pflegeschule und Arbeitsplatz. Praxisanleiter gibt es in den Fachrichtungen Pflegeberufe und Notfallsanitäter.
Ein Praxisanleiter arbeitet Auszubildende und neue Mitarbeiter in praktische Aufgaben ein und ist für die Einweisung von Fachweiterbildungsteilnehmern zuständig. Dabei ist er nicht mit einem Mentor zu verwechseln, der sich ausschließlich um die Einarbeitung anderer Mitarbeiter kümmert und dafür sorgt, dass sie gut im Unternehmen ankommen. Ein Praxisanleiter ist hingegen auch für die praktische Ausbildung zuständig. Hierfür plant und gestaltet er praktische Unterrichtseinheiten und vermittelt die nötige praktische Erfahrung. Die verschiedenen Lehrsequenzen gliedert er in einzelne, aufeinander aufbauende Abschnitte. Er unterstützt die Azubis bei möglichen Fragen sowie beim Lernen, kontrolliert ihren Kenntnisstand und bewertet die Leistungen. Bei der Abschlussprüfung ist er schließlich als Fachprüfer anwesend. Auch an der Planung und Beurteilung der praktischen Prüfung ist er beteiligt.
Praxisanleiterinnen arbeiten vor allem in Institutionen der Gesundheit und Pflege. Neben Krankenhäusern und Altenpflegeheimen bieten folgende Einrichtungen Beschäftigungsmöglichkeiten:
Die Praxisanleitung darf nur von jemandem übernommen werden, der das entsprechende Zertifikat nach einer berufspädagogischen Weiterbildung vorweisen kann. Diese Weiterbildung ist entweder landesrechtlich geregelt oder wird nach internen Regelungen von privaten Bildungsanbietern durchgeführt. Um an der Weiterbildung teilnehmen zu können, muss in der Regel ein Berufsabschluss in der Pflege bzw. zur Notfallsanitäterin oder zur Rettungsassistentin vorliegen. Folgende Berufe qualifizieren für die Teilnahme an der Weiterbildung:
Zudem muss eine angehende Praxisanleiterin mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung vorweisen können. Alternativ berechtigt ein Studienabschluss im Pflege- und Gesundheitsbereich zur Teilnahme an der Weiterbildung.
Darüber hinaus ist für die Ausübung der Tätigkeit eine Berufserlaubnis nach dem Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe des jeweiligen Bundeslands erforderlich. Diese muss bei der entsprechenden Landesbehörde beantragt werden.
Praxisanleiter sollten über psychologische sowie didaktische Fähigkeiten und über pädagogisches Geschick verfügen, um ihre Schüler kompetent auszubilden. Organisatorisches Talent und eine strukturierte Arbeitsweise sind ebenfalls wichtig, um die Ausbildung zu koordinieren. Kommunikationskompetenzen sind unabdinglich, um die geforderten Inhalte erfolgreich zu vermitteln.