Bewährungshelferinnen bzw. Bewährungshelfer unterstützen straffällig gewordene Menschen auf Bewährung bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie schützen sie davor, erneut straffällig zu werden, indem sie sie überwachen und sie dabei unterstützen, ein geregeltes Leben aufzubauen. Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer werden den Verurteilten von einem Gericht zur Seite gestellt.
Obwohl Bewährungshelfer bzw. Bewährungshelferinnen einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, erhalten sie dennoch die Befugnis Verstöße gegen Auflagen, Weisungen oder nicht eingehaltene Absprachen zwischen Probanden und Bewährungshelfern dem Gericht mitzuteilen.
Ähnliche Berufe wie der Bewährungshelfer sind Sozialarbeiter oder Sozialtherapeutin.
Die Aufgaben eines Bewährungshelfers sind im Strafgesetzbuch unter § 56d geregelt. Grundsätzlich beschäftigt er sich damit, die Straftäter bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen. Er betreut und überwacht ihr Verhalten während der Bewährungszeit. Dies kann sowohl in Gruppen als auch Einzeln geschehen. Er ist Ansprechpartner bei Fragen und berichtet dem Gericht regelmäßig über Fortschritte und Verstöße.
Der Bewährungshelfer hilft Probanden bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und der Schuldenregulierung. Zudem unterstützt er sie bei Suchtproblemen und sucht mit ihnen nach Therapieeinrichtungen. Zusätzlich leistet er strafrechtliche Hilfe, indem er mit ihnen Entlassungen vorbereitet oder einen Täter-Opfer-Ausgleich initiiert. Diese Maßnahmen erfordern ein großes beidseitiges Vertrauensverhältnis, weshalb der Bewährungshelfer nach Ursachen für die Taten forscht und Strategien für Lösungen von Konflikten entwickelt. Um den Straftäter vor einem Rückfall zu bewahren, versucht der Bewährungshelfer seine Eigenmotivation zu stärken, sodass der Straffällige den persönlichen Veränderungen positiv gegenübersteht.
Um dem Probanden den Wiedereintritt in die Gesellschaft zu erleichtern, unterstützt der Bewährungshelfer ihn dabei, wie man mit Behörden umgeht oder wie Briefe angemessen formuliert werden. Gleichzeitig kooperiert er mit Behörden und gibt Stellungnahmen ab, beispielsweise bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Weiterhin erstellt der Bewährungshelfer Gutachten und Sozialprognosen zum Beispiel für Gerichtsverhandlungen.
Ein zentraler Bestandteil der Arbeit als Bewährungshelfer ist die psychosoziale Beratung der Probanden und ihrer Angehörigen. Sie versuchen Konflikte zu lösen, führen Paar- oder Familiengespräche und erarbeiten Eigenmotivation für den Antritt einer Therapie. Im Umgang mit Jugendlichen besteht ein Großteil der Arbeit aus erzieherischen Aufgaben, die zusammen mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden.
Die Bewährungshelferin arbeitet in der Justizverwaltung und Rechtspflege. Die meiste Zeit arbeitet sie in eigenständigen Abteilungen von Landgerichten. Oftmals nimmt sie außerhalb Termine wahr, beispielsweise bei Hausbesuchen, in Krankenhäusern oder bei Ämtern. Bewährungshelferinnen können den Beruf sowohl hauptberuflich als auch ehrenamtlich ausüben.
Eine Voraussetzung, um Bewährungshelfer werden zu können, ist ein abgeschlossenes Studium in sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik.
Für die Arbeit benötigen Bewährungshelfer außerdem ein erweitertes Führungszeugnis und eine staatliche Anerkennung. Letztere wird mit dem Abschluss des Studiums erteilt und kann bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Oft verlangen Arbeitgeber auch einen Führerschein für Tätigkeiten im Außendienst.
Nach Ablauf der Probezeit werden Bewährungshelfer in der Regel verbeamtet. Für den weiteren Verlauf ist es wichtig, dass sie sich durch Weiterbildungen und Schulungen über Änderungen in der Gesetzeslage oder Therapiemethoden informieren. Diese werden meistens von den Gerichten oder Landesregierungen angeboten.
Bewährungshelfer können durch ein Masterstudium oder eine Promotion ihre Karrierechancen vorantreiben. Damit eröffnen sie sich die Möglichkeit, in der Forschung oder in der öffentlichen Verwaltung höhere Position anzutreten.
Eine Bewährungshelferin arbeitet gerne mit Menschen zusammen. Sie zeigt Empathie und Interesse am Menschen. Zudem ist sie psychisch belastbar und optimistisch, da viele Verurteilte motiviert werden müssen, um ihr Leben neu zu beginnen. Dabei gelingt ihr der Spagat zwischen Professionalität und Einfühlsamkeit.
Bei Meinungsverschiedenheiten oder größeren Konflikten ist die Bewährungshelferin durchsetzungsfähig und selbstbewusst. Sie lässt sich von den Probandinnen nicht verunsichern und handelt stets fair. Sie hat eine sehr gute Menschenkenntnis und weiß, wie sie in schwierigen Situationen mit Menschen kommunizieren muss.
Eine Bewährungshelferin ist sowohl schriftlich als auch mündlich kommunikationsstark und teamfähig. Dies zeigt sie im Umgang mit ihren zugeteilten Klientinnen und den Behörden. Sie erstattet dem Gericht eigenständig und verlässlich Bericht und hat ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein für ihre Tätigkeit.
Die Bewährungshelferin kennt sich hervorragend im Rechtssystem aus und hat eine beständige und ausgereifte Persönlichkeit. Diese erlaubt es ihr Behörden, Angehörige und Verurteilte kritisch zu betrachten und ihr Verhalten einzuschätzen. Aus diesen Beobachtungen leitet sie Handlungsempfehlungen für die Wiedereingliederung ab.