Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen bilden die Schnittstelle zwischen der Justiz und rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern. Als Beamte im mittleren Justizdienst nehmen sie Aufgaben in der Justizverwaltung wahr, erteilen Auskünfte und sind für die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen verantwortlich. Im Eingangsamt, also dem jeweils untersten Amt einer Laufbahn, ist Justizsekretärin die zugehörige Amtsbezeichnung für eine Justizfachwirtin.
Der Beruf des Justizfachwirtes gleicht in vielerlei Hinsicht dem der Justizfachangestellten, allerdings besteht hier kein Beamtenverhältnis. Eine Justizfachwirtin ist auch nicht mit dem Justiziar zu verwechseln, welcher als Rechtsberater für Unternehmen tätig ist. Im Gegensatz dazu regeln Justizvollzugsbeamtinnen den Alltag von Gefängnisinsassen.
Langeweile ist im Berufsalltag einer Justizfachwirtin fehl am Platz: Zwischen Protokollen, Zeugenaussagen, Gutachten und Zustellungsurkunden behält sie den Überblick, legt Register an, korrespondiert mit Bürgerinnen und verwaltet Akten.
Im Bereich der Geschäftsstellenverwaltung kontrolliert sie Fristen und übernimmt die Terminvergabe in Straf- und Zivilprozessen. Sie fertigt Entwürfe für richterliche Beschlüsse und Verfügungen an und bearbeitet Kostenangelegenheiten. Beispielsweise berechnet sie die Kosten von Rechtsstreitigkeiten oder Zeugenentschädigungen, prüft Rechnungsbelege und zieht Bußgelder ein.
Sei es Vormundschaft, Insolvenz oder Familiensache – für jegliche Angelegenheiten legt eine Justizfachwirtin die dazugehörigen Akten an. Daneben führt sie Register und Verzeichnisse, wie zum Beispiel Handelsregister oder Gläubigerverzeichnisse. Zusätzlich verwaltet sie die Justizbücherei.
Stehen Gerichtsverhandlungen an, bereitet sie den Verhandlungsraum vor. Sie ist dann für die Protokollführung zuständig und nimmt Anträge und Erklärungen der Prozessbeteiligten auf. Des Weiteren kann sie Ausfertigungen und Abschriften gerichtlicher Entscheidungen beglaubigen.
Beamte des mittleren Justizdienstes arbeiten in Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dort führen sie Bürotätigkeiten aus. Der Gerichtssaal und das Archiv gehören ebenfalls zu den Arbeitsorten eines Justizfachwirts.
Der Beruf ist über eine duale Ausbildung zur Beamtin im mittleren Justizdienst zugänglich. Während dem Vorbereitungsdienst besteht ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, welches anschließend in ein Beamtenverhältnis auf Probe und nach einigen Jahren auf Lebenszeit geändert wird.
Wer beruflich Karriere machen will, kann sich im Rahmen einer Weiterbildung zur Rechtspflegerin oder Gerichtsvollzieherin im mittleren bzw. gehobenen Dienst qualifizieren. Die korrekte Bezeichnung für das Eingangsamt der Rechtspflegerin lautet Justizinspektorin.
Nach der Ausbildung kann die Justizfachwirtin auch ein Studium in Staats- und Verwaltungswissenschaften oder Rechtswissenschaft (Jura) absolvieren und profitiert von weiteren Aufstiegsmöglichkeiten, etwa zur Anwältin oder Richterin.
Justizfachwirte sind idealerweise Organisationstalente und verfügen über ein gutes Namens- und Zahlengedächtnis, welches besonders in der Rechtspflege und Registerführung zum Einsatz kommt. Grundvoraussetzung ist weiterhin eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise.
Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sind bei der Arbeit mit Menschen unverzichtbar, ebenso wie eine schnelle Auffassungsgabe. Außerdem muss ein Justizfachwirt über ein gutes Textverständnis sowie mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit verfügen. Diese Kompetenzen sind sowohl für die Protokollführung als auch für das Erfassen juristischer Sachverhalte und anderer Belange essenziell.