Egal ob Privatperson, Kleinunternehmen oder Großkonzern – sie alle können in eine existenzbedrohende Lage geraten, in der sie gezwungen sind, Insolvenz anzumelden. Ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Insolvenzrecht unterstützt diese Parteien im Falle einer Zahlungsunfähigkeit und vertritt sich vor dem Insolvenzgericht sowie außergerichtlich.
Neben dem Insolvenzrecht können Fachanwältinnen und Fachanwälte auch in anderen Bereichen tätig sein. Beispielsweise existieren Fachanwälte für Erbrecht, Fachanwältinnen für Familienrecht und Fachanwälte für Steuerrecht.
Gerät eine Person oder ein Unternehmen in Zahlungsunfähigkeit, ist die Anmeldung der Insolvenz oft die einzig bleibende Möglichkeit. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist genau auf diese Situationen spezialisiert und berät seine Klienten in allen insolvenzrechtlichen Fragen. Im Zuge der Insolvenzberatung bespricht ein Fachanwalt für Insolvenzrecht das genaue Vorgehen im speziellen Fall seines Mandanten, gibt Tipps und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen, um die Insolvenz gänzlich abzuwenden.
Er kann jedoch auch aufseiten des Gläubigers tätig werden. Hier formuliert und stellt er unter anderem Insolvenzanträge und wickelt Insolvenzen ab. Außerdem sichert und verwaltet er Insolvenzmassen, um sicherzustellen, dass das restliche Schuldnervermögen gleichmäßig auf die Gläubiger aufgeteilt wird.
Mit dem Schuldner erstellt ein Fachanwalt für Insolvenzrecht einen Schuldenbereinigungsplan. Dies kann sowohl außergerichtlich als auch vor dem Insolvenzgericht geregelt werden, wobei der Anwalt stets darauf achtet, dass seinem Mandanten so wenige Verluste wie möglich entstehen. Vertritt ein Fachanwalt für Insolvenzrecht krisenbefallene Unternehmen, hilft er diesen auch dabei, durch eine Sanierung und Reorganisation den Betrieb wiederzubeleben.
Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht findet in der Regel eine Beschäftigung in einer Anwaltskanzlei. Ebenfalls ist der Schritt in die Selbstständigkeit durch die Eröffnung einer eigenen Kanzlei, die auf insolvenzrechtliche Angelegenheiten spezialisiert ist, eine Möglichkeit.
Der Zugang zur Tätigkeit der Fachanwältin für Insolvenzrecht ist reglementiert. Am Anfang steht das Studium der Rechtswissenschaften, welches in der Regel neun Semester dauert und mit dem ersten Staatsexamen beendet wird. Darauf folgt das Rechtsreferendariat, während dem die angehende Anwältin Praxiserfahrung im Gerichtssaal sammeln kann. Der nächste Schritt auf dem Weg zum Fachanwaltstitel ist das zweite Staatsexamen. Nach erfolgreichem Bestehen ist die Anwältin nun offiziell Volljuristin.
Fachanwältin für Insolvenzrecht ist eine Weiterbildung nach dem Studium. Die Rechtsanwaltskammer hat die Befugnis, gemäß der Fachanwaltsverordnung (FAO), unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen, diesen Titel zu verleihen. Die angehende Fachanwältin für Insolvenzrecht muss eine mindestens dreijährige anwaltliche Zulassung haben und innerhalb der letzten sechs Jahre in diesem Beruf tätig gewesen sein. Außerdem muss sie einen Fachanwaltslehrgang besuchen, dessen Dauer je nach Anbieter und Region variieren kann. Zusätzlich muss sie ausreichend praktische Erfahrung in der Bearbeitung von insolvenzrechtlichen Fällen aufweisen. Erfüllt sie diese Voraussetzungen, darf sie sich nach der abgeschlossenen Weiterbildung Fachanwältin für Insolvenzrecht nennen.
Der Job einer Fachanwältin für Insolvenzrecht kann an den Nerven zerren. Aus diesem Grund sollte sie äußerst belastbar und stressresistent sein. Auch Durchsetzungsvermögen sowie eine engagierte und lösungsorientierte Arbeitsweise sind wichtige Eigenschaften einer Fachanwältin für Insolvenzrecht. Außerdem sollte sie eine schnelle Auffassungsgabe und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit besitzen.