Jedes Jahr erkranken etwa 500.000 Menschen in Deutschland an Krebs. Die endgültige Diagnose stellen unter anderem Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Strahlentherapie, auch Strahlentherapeuten bzw. Strahlentherapeutinnen genannt. Zudem wenden sie Therapieverfahren wie Strahlenbehandlungen an.
Weitere Berufsgruppen mit einer ähnlichen Fachrichtung sind Nuklearmediziner, Radiologinnen und Onkologen.
Bei Verdacht auf eine Krebserkrankung werden Patienten an einen Facharzt für Strahlentherapie überwiesen, welcher mithilfe von bildgebenden Verfahren wie Computertomografien (CT) oder Magnetresonanztomografien (MRT) eine Diagnose stellt. Auch bereits stattgefundene Veränderungen im Körper können so festgestellt werden.
Auf Grundlage der Diagnose entscheidet der Strahlentherapeut, ob und welches Behandlungsverfahren eingeleitet wird. Er informiert Patienten über die Diagnose, die Therapiemöglichkeiten und die anfallenden Kosten. Klassischerweise behandelt er Krebszellen durch Strahlung, damit sich diese reduzieren oder sogar komplett absterben. Die eingesetzten Strahlen reichen von Mikrowellen- und Wärmestrahlen bis zu Gamma- und Röntgenbremsstrahlungen und hängen von der Schwere der Tumorerkrankung ab. Bei akuten Notfällen ergreift der Strahlentherapeut auch lebensrettende Maßnahmen und verabreicht Medikamente. Auch für die Nachsorge der Patienten ist er zuständig.
Zu den Aufgaben eines Facharztes für Strahlentherapie gehören auch Verwaltungsaufgaben. Beispielsweise dokumentiert er Behandlungsverläufe, erstellt Gutachten für Hausärzte und rechnet Leistungen ab. In Krankenhäusern und Kliniken leitet er unter Umständen Abteilungen oder Stationen und kümmert sich um die Aufnahme und Entlassung von Patienten.
Ein Strahlentherapeut, der nicht aktiv praktiziert, arbeitet häufig in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre. Er beteiligt sich an medizinischen Forschungsprojekten und verfasst Forschungsberichte. Des Weiteren bereitet er Seminare vor, unterrichtet Studenten und nimmt Prüfungen ab.
Zu den Branchen einer Strahlentherapeutin zählen Krankenhäuser, Kliniken und Forschungsinstitute. Auch in Facharztpraxen, Berufsakademien und Universitäten findet sie Arbeit. Es ist auch denkbar, dass sie sich an sonstigen Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Medizin oder Natur-, Ingenieur- und Agrarwissenschaften beteiligt.
Um Facharzt für Strahlentherapie zu werden, benötigt man ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie eine Assistenzarztausbildung. Danach kann die Weiterbildung zum begonnen werden. Diese dauert fünf Jahre und wird in Vollzeit absolviert. Die Ausbildung findet an ärztlichen Einrichtungen wie Universitäts- oder Hochschulkliniken statt und wird von der Landesärztekammer geregelt. Lerninhalte sind unter anderem Strahlenschutz, Grundlagen der Onkologie und medikamentöse Tumortherapien. Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Absolventen eine ärztliche Approbation, um den Beruf offiziell ausüben zu können.
Die Medizin entwickelt sich ständig weiter, weshalb Weiterbildungen für Ärzte gesetzlich vorgeschrieben sind. Darüber hinaus können sie andere Studiengänge wie Gesundheitsmanagement oder Public Health absolvieren. Für eine Position als Oberarzt oder eine wissenschaftliche Laufbahn ist eine Promotion unumgänglich. Habilitationen werden in der Regel von Chefärzten und Professoren erwartet.
Die Diagnose von Krebserkrankungen verlangt der Strahlentherapeutin Empathie, Einfühlungsvermögen und Sorgfalt ab. Befunde muss sie konzentriert und präzise betrachten und ihre analytischen Fähigkeiten dazu nutzen, die richtige Therapiemaßnahme auszuwählen. Da Tumore nicht selten bösartig sind, muss sie diese Nachricht möglichst sachlich und realistisch und mit dem nötigen Feingefühl überbringen. Dazu benötigt sie zudem eine hohe psychische Belastbarkeit und die Fähigkeit Beruf und Privatleben zu trennen.
Im Umgang mit Patientinnen benötigt die Strahlentherapeutin Kommunikationsstärke. Sie ist sich ihrer Verantwortung bewusst und ist bei Notfällen dementsprechend flexibel. Unter Umständen muss sie auch an Wochenenden oder nachts arbeiten. Die Einhaltung von Hygienevorschriften und der Schweigepflicht steht für sie, neben dem Wohl der Patientinnen, an erster Stelle.