Der Bauunternehmer bzw. die Bauunternehmerin oder auch der Generalunternehmer Bau bzw. die Generalunternehmerin Bau (GU) trägt bei einem Bauvorhaben die alleinige Gesamtverantwortung als Vertragspartner mit dem Bauherrn. Der Bauunternehmer fungiert als Ansprechpartner für den Bauherrn, während er die eigenen und fremden Handwerker, Architekten und weiteren Mitarbeiter auf dem Bau koordiniert und überwacht.
Häufig wird der Beruf des Generalunternehmers auch als Totalunternehmer bezeichnet.
Bauvorhaben, die über Generalunternehmer laufen, ziehen einige Vorteile mit sich. So wird dem Bauherrn die Aufgabe abgenommen, sämtliche Tätigkeiten, die bei einem Bauvorhaben anfallen wie Rohbau, Schreinerarbeiten oder Elektroinstallationen an einzelne Unternehmen und Handwerker zu übergeben und diese zu koordinieren.
Der Bauunternehmer stimmt sich mit den Handwerksbetrieben ab, beauftragt die jeweiligen Handwerker und Architekten und trägt die gesamte Verantwortung für deren Arbeit. Kann der Generalunternehmen anstehende Gewerke nicht selber ausführen, so delegiert er diese an Subunternehmen. Werden die Aufgaben nicht im Sinne des Bauherrn erfüllt oder Baumängel festgestellt, ist es die Aufgabe des Generalunternehmers, für Mängel eine Lösung zu finden.
Nicht selten übernehmen Bauunternehmer die Bauplanung und behalten die Übersicht zu allen Themenbereichen, von der Bauvorbereitung über die Finanzierung bis hin zur Bauabnahme. Meistens wird das Bauwerk von den Generalunternehmern schlüsselfertig übergeben. Welche Leistungen jedoch konkret durch den GU beim Bau übernommen werden, wird zuvor in einem Vertrag mit dem Bauherrn festgehalten. Für den Bauherrn besteht der Vorteil, dass er nur einen Vertragspartner hat und dieser die Verantwortung für die Gesamtleistung – inklusive der Leistung der Subunternehmen – übernimmt.
Die wesentlichen Aufgaben des Generalunternehmers sind zusammengefasst:
Häufig wird der Generalunternehmer mit dem Generalübernehmer verwechselt. Dieser gibt jedoch alle zu erbringenden Leistungen an Subunternehmen weiter. Der Generalunternehmer hingegen kann die Bauleistungen von seinem eigenen Betrieb ausführen lassen. Da meistens jedoch nicht alle Bauleistungen vom eigenen Betrieb ausgeführt werden können, werden in der Regel zusätzliche Subunternehmen beauftragt.
Generalunternehmer sind überwiegend in der Baubranche verbreitet. Unter einer anderen Bezeichnung findet man sie jedoch auch in anderen Wirtschaftszweigen. Mögliche Arbeitsbereiche eines Generalunternehmers Bau sind:
Wer Bauunternehmerin bei einer Baufirma werden möchte, sollte ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Baumanagement, Facility Management oder Architektur abschließen. Alternativ zum Studium sind eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bautechniker oder eine bestandene Meisterprüfung in einem Baugewerk ebenfalls gute Voraussetzungen, um in einem Unternehmen eine Anstellung zu finden.
Da ein Bauvorhaben einen sehr komplexen Prozess darstellt und viele verschiedene Handwerker mit einbezieht, ist ein hohes Maß an Organisationstalent eine der wichtigsten Voraussetzungen. Ebenfalls muss eine Bauunternehmerin bereit sein, Verantwortung zu übernehmen, und muss gegenüber Unternehmen und Mitarbeitern Kommunikationsstärke zeigen. Da es ebenfalls zu der Aufgabe von Bauunternehmerinnen gehört, das kostengünstigste Angebot des jeweiligen Subunternehmens herauszusuchen, sind Kenntnisse des Rechnungswesens und Verhandlungsgeschick unabdingbar.