Häufig sind die Qualität, Preiswürdigkeit und Herkunft verschiedener Finanzprodukte wie Aktien oder Immobilien undurchsichtig. Finanzberater und Finanzberaterinnen (mit entsprechender Weiterbildung auch Fachwirte bzw. Fachwirtinnen für Finanzberatung) beraten Privatpersonen, Selbstständige und Firmenkunden hinsichtlich verschiedener Anlageformen, um die gewünschten Anlageziele zu erreichen.
Gerade in international operierenden Unternehmen wird auch die Berufsbezeichnung Financial Consultant verwendet. Andere Bezeichnung sind: Finanzmakler, Vermögensberaterin oder Finanzplanerin.
Finanzberater vermitteln Finanzdienstleistungsprodukte, die häufig speziell und komplex sein können. Hierfür ermitteln sie zunächst im Gespräch mit dem Kunden, welchen Bedarf und welche Anforderungen dieser an seine zukünftige Anlage hat. Neben den Zielen und Wünschen des Kunden identifiziert der Finanzberater außerdem dessen wirtschaftliche Situation. Auf dieser Grundlage entwickelt er ein Konzept, das – unter Berücksichtigung der Risikoneigung des Kunden – geeignet ist, die Anlageziele zu erreichen.
Finanzberater informieren über die Chancen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten, die mit einer Investition einhergehen und unterstützen ihre Kunden so ganzheitlich beim Entscheidungsprozess. Ist eine Entscheidung getroffen und somit eine Anlage getätigt worden, überprüfen Finanzberater den Erfolg der Investition und die wirtschaftliche Situation des Kunden.
Neben der Betreuung von Bestandskunden gehört es auch zu den Aufgaben eines Finanzberaters, neue Kunden zu akquirieren. Darüber hinaus kann er eine leitende Funktion in Unternehmen oder Niederlassungen einnehmen. Dies geht mit weiteren betriebswirtschaftlichen Aufgaben einher.
Finanzberaterinnen finden vor allem bei Kreditinstituten wie Banken oder Sparkassen Anstellung. Darüber hinaus können sie in Rating-Agenturen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungen beschäftigt sein. Auch Unternehmen des Versicherungsgewerbes und Immobiliengesellschaften kommen als mögliche Arbeitgeber infrage.
Verschiedene Wege führen in die Tätigkeit als Finanzberaterin. Sowohl ein Abschluss als Finanzassistentin als auch ein Abschluss als Fachberaterin für Finanzdienstleistungen kann berufsqualifizierend sein. Meist wird jedoch eine abgeschlossene Weiterbildung zur Fachwirtin für Finanzberatung vorausgesetzt. Um für diese zugelassen zu werden, benötigt eine angehende Finanzberaterin einschlägige Berufspraxis und einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Folgende Ausbildungsberufe bieten eine besonders gute Grundlage für die Weiterbildung:
Alternativ qualifizieren mindestens fünf Jahre einschlägiger Berufserfahrung für die Weiterbildung. Auch ein Studium der Wirtschaftswissenschaften oder ähnlicher Studiengänge wie Bank- und Finanzdienstleitungen oder Steuern und Prüfungswesen kann in die Tätigkeit als Finanzberaterin führen.
Für die selbstständige Vermittlung von Finanzanlagen, Immobilien, Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden Finanzierungshilfen und für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen ist die Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde sowie ein Eintrag im jeweiligen Vermittlungsregister notwendig.
Ein Finanzberater sollte analytisch und sorgfältig vorgehen. Seine Tätigkeit erfordert ein ausgeprägtes Maß an Verantwortungsbewusstsein, einen sicheren Umgang mit Zahlen und umfangreiche Kenntnisse über den Kapitalmarkt. Darüber hinaus sollte er sich durch Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick auszeichnen.